AW: Anspruch auf Löschung von Beiträgen in Foren besteht nicht
Ja etwas missgünstig hab ich das formuliert.
Bei Literatur ist die Messlatte schon etwas höher, jedoch muss es dafür in den meisten Fällen "nur" keine Standartformulierungen verwenden (Formulierungen des Alltags, Juristische Formulierungen, etc.)
Ich denke, bei mehrer 100-1000 Posts ist dies, selbst bei skeptischer Betrachtunge, denke ich bei gut 5-10% gegeben.
Das einfachste, wäre meiner Meinung nach, in eine AGB reinzuschreiben, dass man auf eine Löschung verzichtet. Ähnlich wie eine Ghost-Writer-Abrede, oder Abgabe der Rechtevertretung an die Gema. Wie du geschrieben hast Beowulf.
Ohne eine Entscheidung des BGH dazu, würde ich mir als Forenbetreiber keine so große Hoffnung machen, dass der nächste Richter genauso entscheidet.
Aber ich denke, hier groß zu diskutieren, bringt es nicht viel. Da muss eine Einzefallbetrachtung her.
Geändert von Browning (29.01.2012 um 22:40 Uhr)
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