22.11.2011, 16:34
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#1 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.427
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Herzlichen Glückwunsch! Sie haben .... Euro gewonnen! Muss bezahlt werden.
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben 17.300 Euro gewonnen!
Zitat:
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Erhält ein Verbraucher eine vermeintliche Gewinnzusage von einem Gewinnspielunternehmen mit den Worten. „Herzlichen Glückwunsch! Sie haben 17.300 Euro gewonnen!“ muss die Firma auch zahlen. Dies gilt zumindest dann, wenn das Gewinnschreiben beim durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck erweckt, er werde einen bereits gewonnenen Preis erhalten, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem jetzt veröffentlichten schriftlichen Urteil vom 10.11.2011 (AZ: 7 U 72/11)....................mehr darüber im link
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Geändert von schnippewippe (22.11.2011 um 16:36 Uhr)
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