BGH Regeln zu Beleidigungen im Netz

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klare
Regeln für die Prüfung von beleidigen-
den Inhalten im Internet vorgelegt.
Danach sind die Provider nicht haftbar
zu machen, wenn auf den von ihnen ange-
botenen Blogs Menschen beleidigt oder
denunziert werden. Sie müssen jedoch
auf Anfrage der Betroffenen den Sach-
verhalt prüfen und den Inhalt gegebe-
nenfalls löschen, entschieden die
Obersten Richter in Karlsruhe.

Das BGH stellte zudem klar, dass deut-
sche Gerichte für solche Fälle zustän-
dig sind, auch wenn der Provider im
Ausland sitzt. (AZ: VI ZR 93/10)
Quelle&mehr: ARD-Text (26.10.2011)
 
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