Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klare
Regeln für die
Prüfung von beleidigen-
den Inhalten im Internet vorgelegt.
Danach sind die Provider nicht haftbar
zu machen, wenn auf den von ihnen ange-
botenen Blogs Menschen beleidigt oder
denunziert werden. Sie müssen jedoch
auf Anfrage der Betroffenen den Sach-
verhalt
prüfen und den Inhalt gegebe-
nenfalls löschen, entschieden die
Obersten Richter in Karlsruhe.
Das BGH stellte zudem klar, dass deut-
sche Gerichte für solche Fälle zustän-
dig sind, auch wenn der Provider im
Ausland sitzt. (AZ:
VI ZR 93/10)
Quelle&mehr:
ARD-Text (26.10.2011)
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>>
Hier lesen
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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