OLG Köln: 500 EUR Vertragsstrafe für Spam-Mail durch Versicherung

schnippewippe

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OLG Köln: 500 EUR Vertragsstrafe für Spam-Mail durch Versicherung
.............................Geklagt hatte ein Steuerberater, der von seiner ehemaligen Versicherung Werbung per Email bekam, obwohl sich seine Versicherung in der Vergangenheit bereits zur Unterlassung verpflichtet hatte. Die Unterlassungserklärung war mit einem Vertragsstrafeversprechen nach dem Hamburger Brauch bewehrt. Die Höhe der Strafe war somit in das Ermessen des Steuerberaters gestellt, wobei im Streitfall eine Überprüfung durch die Gerichte vorbehalten war......................mehr im link
 
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