Bundessozialgericht Keine Hartz-IV-Kürzung wegen Omas Geburtstagsgeld

schnippewippe

New member
Keine Hartz-IV-Kürzung wegen Omas Geburtstagsgeld
BSG verweist auf Formfehler des Jobcenters

Eine frühere Hartz-IV-Familie muss kein Geld an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem die Kinder zum Geburtstag und zu Weihnachten Geld von ihrer Großmutter bekommen haben. Das Jobcenter Leipzig hat die Kürzungsbescheide am Dienstag aufgehoben, nachdem das Bundessozialgericht in Kassel die Behörde auf formelle Fehler in ihren Schriftstücken hingewiesen hatte. Ein auf andere Fälle übertragbares Urteil erging aber nicht.
Die Großmutter hatte für drei Enkel jeweils 100 Euro zu Weihnachten und an zwei Enkel je 135 Euro zum Geburtstag überwiesen. Da die Mutter der damals 6 bis 16 Jahre alten Kinder zu der Zeit Hartz-IV-Leistungen bezog, sah das Jobcenter das Geld als Familieneinkommen an und forderte 510 Euro zurück. Dagegen hatte die Familie geklagt (Az: B 14 AS 74/10 R).
Könnte vielleich einmal hilfreich sein
 
Oben