Zitat:
Zitat von schnippewippe
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem Urteil vom 3. August (Az. I-3 U 196/10) bestätigt, dass auch anonyme Äußerungen und Bewertungen im Internet vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sind.
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Man sollte sich das Urteil erst gut durchlesen.
Es ging nicht um die Meinungsäusserung,die ist in dem Urteil zweitrangig.
der Beklagte war nicht der Verfasser der Äusserung sonder der Betreiber des Forums.
Es ging Um das Auskunftsrecht des Klägers.
Grundlage:
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.
§ 13 Abs. 6 Satz 1 TMG
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>>
Hier lesen
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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