Abofallen-Seiten verstoßen gegen Preisangabenverordnung

schnippewippe

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Abofallen-Seiten verstoßen gegen Preisangabenverordnung
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbz) berichtet von einem Verfahren gegen den Betreiber der Seite Drive2u vor dem Landgericht Berlin. Mit Urteil vom 08.02.2011 – 15 O 268/10 – hat das LG Berlin Interessant ist die Entscheidung, weil es diesmal nicht um das Bestehen einer Forderung ging, sondern wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) geltend gemacht und zugesprochen wurden. Dass das LG Berlin die Regelung in den AGB zur Vorauszahlung durch den Kunden als unangemessene Benachteiligung wertet, weil kein sachlich gerechtfertigter Grund für die Vorauszahlung besteht, ist eine kleine Überraschung.........................

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Nach Auffassung der Richter hätte daher die Präsentation der Angebote auf der Start- und Anmeldeseite einen deutlichen Hinweis auf die Entgeltpflicht erfordert. Auf der Startseite fehlte jedoch ein solcher Hinweis. Den unscheinbaren Hinweis auf der Anmeldeseite ließen die Richter nicht gelten. Es spreche vieles dafür, dass der Betreiber der Internetseite ganz bewusst versuche, die Entgeltpflicht weitestgehend zu verstecken.

Darüber hinaus erklärten die Richter eine Klausel für unzulässig, nach der das Jahresentgelt bereits im Voraus zu zahlen ist.

mehr noch darüber im link
 

sn00py603

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Ist doch ein alter Hut, das die gegen die Preisangabenverodnung verstoßen. Glaubt denn hier einer, das die das ändern werden? Ich jedenfalls nicht.
 
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