Erste gerichtliche Entscheidung zu Creative Commons-Lizenzen LG Berlin,

schnippewippe

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Erste gerichtliche Entscheidung zu Creative Commons-Lizenzen (LG Berlin, Beschl. v. 8.10.2010 – 16 O 458/10)
Das LG Berlin hat als erstes Gericht in Deutschland eine Entscheidung zur Wirksamkeit der Creative Commons-Lizenz gefällt (LG Berlin, Beschl. v. 8.10.2010 – 16 O 458/10, Volltext bei ifross.org).

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren hatte der Antragsgegner ein Foto, das unter der Creative Commons-Lizenz “Attribution ShareAlike 3.0 Unported” (Lizenztext hier) stand, ohne entsprechende Urhebernennung und Hinweis auf den Lizenztext auf einer Webseite verwendet.

Das Gericht befand dazu:

Da der Antragsgegner das Foto in seiner Internetseite unter Verletzung der genannten Lizenzbedingungen einstellte, handelte es sich um eine nicht von einer Genehmigung der Antragstellerin gedeckte und damit im Sinne des § 97 Abs. 1 UrhG widerrechtliche Verwendung.

Der Unterlassungstenor lautet dementsprechend:

… wird untersagt, die folgende Fotografie zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen, ohne dass entsprechend den Lizenzbedingungen der Creative Commons-Lizenz “Attribution ShareAlike 3.0 Unported” eine Urhebernennung erfolgt und der Lizenztext oder dessen vollständige Internetadresse in Form des Unified-Resource-Identifiers beigefügt wird.

(Unterstreichung durch Verfasser)

Mit dem Beschluss liegt die erste gerichtliche Entscheidung für CC-Lizenzen in Deutschland vor..................................mehr darüber im link
 
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