Störerhaftung durch ein Hotel

schnippewippe

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Störerhaftung durch ein Hotel

Das Landgericht Frankfurt hat in einer interessanten Entscheidung die Störerhaftung eines Hotels für begangene Urheberrechtsverletzungen eingeschränkt.

Danach hafte ein Hotelbetreiber jedenfalls dann nicht für eine von einem Gast begangene Urheberrechtsverletzung, wenn er die Gäste vorher auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen hat. LG Frankfurt am Main Az.: 2 06 S 19/09

Fazit:

Das Urteil ist zu begrüßen, weil es die Informationsgesellschaft stärkt. Es bleibt abzuwarten, ob sich noch andere Gerichte dieser Auffassung anschließen werden.

Autor: 23.06.2011
Rechtsanwalt Benjamin Horvath.......................aus dem link
 
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