schnippewippe
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LG Memmingen: 5000 Euro für die unerlaubte Nutzung eines Bildes im Internet
Ich stelle mal ein Bericht vom Rechtsanwalt Markus Kompa hier mit ein.
Solltet ihr euch echt mal durchlesen.
Wikipedia-Urheberrechts-Trolle greifen an – Marions Kochbuch reloadet?
Weitere Links zu Berichten über Urheberrechtsverletzung im Link.Am 04.05.2011 hat sich das LG Memmingen (Az. 12 S 796/10) damit beschäftigt, ob die Zustimmung zur Veröffentlichung eines Fotos auf einer bestimmten Internetseite auch mit einschließt, das Foto auf anderen Websites veröffentlichen zu dürfen.
In dem Urteil ging es darum, dass die Klägerin mit ihrer Einwilligung fotografiert und das Bild im Internet veröffentlicht wurde. Das Bild wurde dann von einem Mitarbeiter der Beklagten heruntergeladen und ohne Einwilligung auf einer anderen Webseite eingestellt.
Das Landgericht hielt einen Streitwert von 5.000,00 Euro für angemessen. Es wurden Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz geltend gemacht.
Die Klägerin wurde in ihrem Recht am eigenen Bild aus § 22 KUG verletzt, soweit ihr Bild auf weiteren Websites veröffentlicht wird. Denn die Zustimmung zur Veröffentlichung des Fotos auf der einen Website begründe nicht automatisch das Recht zur Veröffentlichung auf jeder beliebigen Internetseite. Dies muss explizit vereinbart werden.
Das Urheberrecht des Beklagten als Fotografin muss hinter dem Recht am eigenen Bild des Models zurücktreten. Als Schadensersatz wurden 400 € festgelegt.
Ich stelle mal ein Bericht vom Rechtsanwalt Markus Kompa hier mit ein.
Solltet ihr euch echt mal durchlesen.
Wikipedia-Urheberrechts-Trolle greifen an – Marions Kochbuch reloadet?
Dieses misslungene Knippsbild, das die Buchstabenumdrehungs-Künstlerin Frau Sonya Kraus abbildet, stammt vom Fotograf Herrn Sven Teschke und ist lizensiert unter einer Creative Commons wie folgt: Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Deutschland (CC BY-SA 2.0), was auch immer diese kryptische Formulierung heißen mag. Gehostet wird es bei Wikimedia.org.
Derzeit mahnt Fotograf Teschke eine Mutter von vier Kindern ab, weil sie mit dem dämlichen Foto dasselbe gemacht hat, wie die Wikipedia: Sie hat es abgebildet, ohne den Urheber zu nennen. Wenn es in der Wikipedia ist, dann muss es ja wohl frei sein, denn die schwafeln ja immer was von “freiem Wissen“, “Creative Commons“, “GNU-Lizenz” usw. – dachte die Frau.
Auch in dem Wikipedia-Artikel taucht der Urheber nicht auf, man muss schon auf das Foto klicken, um zu lesen, was genau der Urheber von einem wohl wollen könnte, falls man es benutzen möchte. (Ein Zitier-Vorschlag wäre für Otto-Normalverbraucher hilfreich …). Auf der eigentlichen Artikelseite aber findet man zum Thema Lizenz nur diesen Hinweis: „Creative Commons Attribution/Share Alike“. Dieser Link führt zu einem englischen Text, bei dem man sich fragen muss, was dies im deutschsprachigen Projekt und im deutschen Zivilrecht zu suchen hat.
Es wäre doch einmal ein schönes Projekt, Wikimedia wegen fehlender Urheberbenennung abzumahnen … Die fehlende Benennung scheint Herr Teschke in der Wikipedia aber nicht zu stören.
Im Fall der gutgläubigen Frau jedoch hat Herr Teschke offenbar nichts Besseres zu tun, als kostenpflichtig abzumahnen...........................weiter im link
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