Ein Freiberufler muss keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen,

schnippewippe

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Ein Freiberufler muss keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen,
Ein Freiberufler muss keine doppelten Rundfunkgebühren zahlen, wenn er einen internetfähigen Computer gewerblich nutzt
und auf demselben Grundstück bereits ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält.

In einem jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München entschiedenen Fall wurde der Kläger, ein freiberuflicher Computerfachmann, für seinen gewerblich genutzten, internetfähigen PC zur Zahlung von Rundfunkgebühren herangezogen. In seinem Haus, wo er arbeitet und wohnt, nutzt der Kläger privat weitere Rundfunkgeräte („Erstgeräte“), für die er Rundfunkgebühren entrichtet. .........mehr im link
 
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