LG Mainz: Abmahnungen des Martin Lehwald sind rechtsmissbräuchlich

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LG Mainz: Abmahnungen des Martin Lehwald sind rechtsmissbräuchlich

Herr Martin Lehwald aus Radebeul hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Herrn RA Enzmann von der Kanzlei Frauenheim, Enzmann & Coll. aus Coswig wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht im Bereich der Branche KfZ-Teile ausgesprochen.

Wir hielten diese Abmahnungen von Beginn an für evident rechtsmissbräuchlich und haben in unserer ständigen Beratungspraxis von Zahlungen an Herrn Enzmann abgeraten. Vor dem LG Mainz versucht Herr Enzmann daher sein Glück und meinte, seinem Mandanten Lehwald stünde gegenüber unserem Mandanten ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.005,40 EUR für das Aussprechen der Abmahnung zu.

Das Landgericht Mainz lehnte dieses Begehren ab (Az.: 10 HK 0 79/10, Urteil vom 3.5.2011) und führte zu den Abmahnungen des Herrn Enzmann bzw. des Herrn Lehwald aus:............................wqeiter geht es im link
 
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