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Alt 06.09.2009, 02:12   #1 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
Standard 16: Rechtsirrtümer

Leider weiss ich keinen besseren Platz dafür.

Die bekanntesten Rechtsirrtümer und Verbraucherfallen

Recht kann häufig sehr kompliziert sein. Vor allem juristische Laien verlieren schnell den Überblick im deutschen Paragraphen-Dschungel.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die bekanntesten und häufigsten Rechtsirrtümer und Verbraucherfallen.
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 07:52   #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Benutzerbild von kruemeltee
 
Registriert seit: 07.05.2009
Ort: im Tal der Ahnungslosen
Beiträge: 659
Standard AW: 16: Rechtsirrtümer

das mit dem "Vertrag muss immer schriftlich sein" find ich ganz drollig ... ich hab letztens für eine Firma als Dolmetscher gearbeitet. Mein englischsprachiger Partner war ein ganz lustiger und meinte zwischendurch "ein Vertrag ist nur für die Scheidung gut" ... sein Hintergedanke (der berechtigt ist) war der, daß wenn man einen Vertrag abschliesst und beide Parteien mit ihrem Partner glücklich und zufrieden sind, schaut niemand den Vertrag noch einmal an ... nur im Falle, wenn einer der beiden etwas nicht oder ungenügend ausführt kommt es zum Streit und ggf. zur "Scheidung" und genau dafür ist dann wieder der Vertrag da ...
klar ist es rechtens, daß man auch einen Vertrag mündlich abschliessen kann, allerdings wie bekomme ich mein Recht, wenn mein Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt? Ich muss es nachweisen ... daher empfielt sich immer etwas schriftliches in der Hand zu halten :-)

mfg Maddin
__________________
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung wieder (und meine Erfahrungen) und ersetzen in keinem Fall den Weg zu einem Anwalt.
kruemeltee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2009, 10:53   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
Standard Die fünf häufigsten Kunden-Irrtümer

Verbraucherzentrale: Die fünf häufigsten Kunden-Irrtümer

Zitat:
Wann darf man einen Einkauf umtauschen, was ist zu tun, wenn die Handwerksrechnung viel zu hoch ausfällt? Diese und viele andere Fragen beantworten Tag für Tag die Berater der Verbraucherzentralen und das nun schon seit 50 Jahren. Zum Jubiläum zeigen wir die fünf häufigsten Verbraucherfragen.............Video
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
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