AW: Account bei e.Bay oder online-Shopping-Website von anderem missbraucht worden
Zitat:
Zitat von schnippewippe
So einen Fall verhandelt der BGH am 11. Mai 2011 [VIII ZR 289/09].
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Das Urteil ist da.
BGH: eBay-Nutzer haftet nicht für Konten-Missbrauch
Der BGH hatte zu entscheiden, ob der Inhaber eines eBay-Accounts für die unbefugte Nutzung durch einen Dritten haftet. Das oberste deutsche Gericht ließ die unsorgfältige Verwahrung der Zugangsdaten zum eBay-Account nicht ausreichen, um den Inhaber im Missbrauchsfall vertraglich haftbar zu machen.
Quelle&mehr: e-recht24.de/BGH-Urteil VIII ZR 289/09
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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