Links setzen ist nicht illegal: Bundesgerichtshof urteilt für die Pressefreiheit

schnippewippe

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Links setzen ist nicht illegal: Bundesgerichtshof urteilt für die Pressefreiheit
Link zu rechtswidrigen Angeboten: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Sinne der Pressefreiheit und gegen die Musikindustrie geurteilt und somit geht der Heise Verlag aus dem jahrelangen Rechtsstreit gegen BMG, EMI, Sony, Universal Music und Warner als Sieger hervor, denn der BGH erklärte einen Link zur Kopiersoftware AnyDVD in einem redkationellen Artikel grundsätzlich für zulässig.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob vorherige Urteile auf und wies mit der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung die Klagen gegen Heise endlich endgültig ab, da eine Linksetzung vom Recht auf freie Berichterstattung der europäischen Grundrechtecharta gedeckt sei, zumal Links den Charakter von Fußnoten haben und somit dem Leser weitere Informationen vermitteln können............................weiter im link
 
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