OLG Hamm: Einwilligung für Zusendung von Werbung per AGB?

schnippewippe

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OLG Hamm: Einwilligung für Zusendung von Werbung per AGB?

Das OLG Hamm hatte zu entscheiden, ob eine Firma Einwilligungen für die Zusendung von Werbung per Fax oder Email in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren kann, oder ob eine solche AGB Klausel unwirksam und damit wettbewerbswidrig ist..........................................

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Fazit
Mit der Entscheidung des OLG Hamm sind die von dem Telekommunikationsunternehmen ohne Einwilligung per E-Mail, Fax und auf dem Postweg zugesandten Werbematerialien als Spam zu bewerten, welche im Rahmen von Wettbewerbsverhältnissen wettbewerbswidrig, im Verhältnis zu Verbrauchern oder anderen Unternehmen Verletzungen des Persönlichkeitsrecht oder des eingerichteten ausgeübten Gewerbebetriebes darstellen. Alle diese Verletzungen können, wie die Verwendung unwirksamer AGB selbst, kostenpflichtig abgemahnt werden.
Sollte der Bericht mal verloren gehen......hier noch einmal das Urteil
 
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