schnippewippe
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BGH: Zur Beweislast des Käufers bei erneutem Mangel nach Nachbesserung
BGH, Urteil vom 09.03.2011, Az. VIII ZR 266/09
§§ 323 Abs. 5 Satz 2, 363, 434, 437, 440 BGB
Der BGH hat entschieden, dass bei einem trotz Nachbesserungsversuch erneut auftretendem Mangel (hier: Motorstörung bei einem Pkw) der Käufer nicht nachweisen muss, dass dieser auf derselben Ursache wie der zuerst aufgetretene Mangel beruht. Er müsse lediglich nachweisen, dass der Mangel noch vorhanden sei. Anders sei dies nur, wenn das erneute Auftreten des Mangelsymptoms möglicherweise auf einer unsachgemäßen Behandlung der Kaufsache nach deren erneuter Übernahme durch den Käufer beruhe. Zum Volltext der Entscheidung:
Bundesgerichtshof
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