Verurteilung wegen Blendung mit Laserpointer

schnippewippe

New member
Hat zwar nichts mit Abzocke zu tun aber da dieses Blenden mit einem Laserpointer sehr beliebt ist, stelle ich das Urteil hier mal mit ein.

Verurteilung wegen Blendung mit Laserpointer


Vor dem Amtsgericht St. Georg in Hamburg fand ein Prozess wegen gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr gegen zwei Jugendliche statt. Mit einem sog. Laserpointer hatten die beiden Angeklagten Kevin-Ken H., 18 Jahre, und Philipp P., 19 Jahre, von einem Jugendwohnheim aus vier Flugzeuge und einen Polizeihubschrauber anvisiert. In zwei Fällen gelang es den Jugendlichen die Piloten zu blenden, so verfügte ein Pilot im Landeanflug kurzzeitig nur über eingeschränkte Sicht.

Die beiden Angeklagten waren geständig und bedauerten ihr Verhalten. Philipp P. erklärte, dass er nicht darüber nachgedacht habe, über welche Reichweite die Laserpointer verfügen würden.
Nachdem den beiden Jugendlichen in der Verhandlung von einem Polizeipiloten die Folgen der Blendung durch Laserpointer erörtert wurden, beteuerten beide nie wieder einen solchen in die Hand zu nehmen.
Die erkennende Richterin verurteilte Philipp P. zu zwei Wochen Jugendarrest. Kevin-Ken H. wurde zu 30 Arbeitsstunden verurteilt. Zudem müssen die beiden für mehrere Monate mit der Jugendgerichtshilfe Gespräche führen..........................aus dem link
Wenn der Verstand nicht eingeschaltet wird.
http://suche.abendblatt.de/ashao/search.do?method=search Gebt mal Laserpointer ein
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben