Wie Sie von dem Betreiber einer Abofalle Ihre Anwaltskosten zurückbekommen

schnippewippe

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AG Mainz: Wie Sie von dem Betreiber einer Abofalle Ihre Anwaltskosten zurückbekommen

AG Mainz, Urteil vom 03.03.2011, Az. 89 C 284/10
§§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 StGB

Das AG Mainz hat entschieden, dass dem Opfer einer so genannten Abo-Falle (angeblicher Abschluss eines Abo-Vertrages beim Download von z.B. kostenloser Software) die zur Abwehr der Forderung erforderlichen Rechtsanwaltskosten vom Abo-Fallen-Betreiber zu erstatten sind. Im vorliegenden Fall hatte der Abo-Fallen-Betreiber auf die Geltendmachung seiner Forderung außergerichtlich verzichtet, nachdem der Geneppte einen Rechtsanwalt einschaltete. Er weigerte sich jedoch, die dadurch entstandenen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Dies wollte sich der Kläger nicht gefallen lassen und ging gerichtlich vor. Zwar entstanden bei dem geringen Streitwert “nur” Anwaltskosten in Höhe von 46,41 EUR; diese musste der Abo-Fallen-Betreiber jedoch erstatten sowie die Kosten des vorliegenden Verfahrens übernehmen. Zum Volltext der Entscheidung:............................im link

.......................................................Die Berufung war im Hinblick auf die Vielzahl der beim Amtsgericht Mainz anhängigen Verfahren und die auch an diesem Gericht vertretenen unterschiedlichen Auffassungen zur Klärung der Rechtslage zuzulassen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AG Mainz: Wie Sie von dem Betreiber einer Abofalle Ihre Anwaltskosten zurückbekommen
Urteile unterer Gerichte sind immer mit Vorsicht zu geniessen.
Nicht jeder Richter urteilt so.
Es gibt einige Urteile die eine Erstattung der Kosten verneinen.

Hier>> kostenfallen-im-internet.de eine Urteilssammlung.Unter anderem auch Urteile für oder wider Kostenerstattung der Anwaltskosten.

:whistle: Falls man klagen will,dann sollte man sich möglichst kein Gericht aussuchen das in der Vergangenheit "negativ" geurteilt hat.
 

manafraid

New member
Denk ich auch. Sind eben, sofern nicht höchstrichterliche, immer Einzelfallentscheidungen. Allerdings: Da ich eh rechtsschutzversichert bin, würde ich es nach dem Stand der Dinge auch versuchen.

Gruß
manafraid
 
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