Like-Button

schnippewippe

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Erste Gerichtsentscheidung: Like-Button ohne Datenschutzerklärung ist nicht wettbewerbswidrig, ABER…

Kollege Solmecke berichtet, dass das Landgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Nutzung des Like-Buttons ohne Aufklärung der Seitenbesucher in einer Datenschutzerklärung abgelehnt hat (LG Berlin, Entscheidung vom 14.03.201, Az. 91 O 25/11).

Mit einem solchen Ergebnis war meines Erachtens zu rechnen. Wie ich im Beitrag “Erste Abmahnung wegen Facebooks Like-Button (und wie man sie vermeidet)” schrieb, dient der Datenschutz dem Schutz von Individuen und nicht von wirtschaftlichen Konkurrenten.

Heißt das, dass die Datenschutzproblematik mit dem Like-Button vom Tisch ist?

Keineswegs, denn

1. es ist nur eine Entscheidung und man weiß nicht wie andere Gerichte verfahren, zudem
2. erging die Entscheidung in einem Schnellverfahren und letztendlich sagte das Gericht nur,
3. dass eine Abmahnung durch Konkurrenten nicht möglich ist. Dass kein Datenschutzverstoß vorliegt und auch Individuen keine Abmahnungen aussprechen könnten, sagte das Gericht nicht. Das bedeutet, ein gewiefter Konkurrent lässt nicht im Namen seines Unternehmens abmahnen, sondern wird das als Privatperson tun und dabei bessere Erfolgschancen haben.....................aus dem link
 

Niclas

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Facebook: Datenschützer mögen den Like-Button nicht | Digital | ZEIT ONLINE
Datenschützer mögen den Like-Button nicht
Für Facebook ist der Like-Knopf auf anderen Seiten ein Gewinn, er späht Nutzer aus. Datenschützer halten ihn für riskant und wüssten gern genauer, wie er funktioniert.
Vorsicht, Falle: Facebooks neuer Like-Button als Spam-Schleuder » t3n News
Vorsicht, Falle: Facebooks neuer Like-Button als Spam-Schleuder
Das ging schnell, war aber zu erwarten: Nach Facebooks Änderungen am „Like“-Button haben Spammer das Feature für sich entdeckt. Sie tricksen Nutzer dahin, einen Eintrag auf ihrer Facebook-Wall zu posten, obwohl sie beispielsweise eigentlich nur ein Video anschauen wollten. Das Hinterhältige dabei: Was in Wirklichkeit passiert ist, bekommen die Betroffenen erst im Nachhinein mit.
Ist schon merkwürdig: Auf der einen Seite regen sich Menschen über mangelnden Datenschutz auf
auf der andern Seite schleudern sie persönlichste Daten freiwillig in die ganze Welt...

PS: Für mich ist facebook tabu...
 

schnippewippe

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Weiterer Instanz vom KammeLike-Button bestätigt – Wettbewerber können nicht abmahnen

Urteil zum Like-Button bestätigt – Wettbewerber können nicht abmahnen

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............nun in weiterer Instanz vom Kammergericht Berlin bestätigt (Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11). Anders als das LG, ist die Begründung des Kammergerichts viel gründlicher. So wird gesagt, dass
einiges dafür sprechend mag, dass ein Verstoß gegen § 13 Abs.1 TMG (Pflicht zur Datenschutzerklärung) gegeben ist, aber die Wettbewerber dadurch nicht in ihren Rechten verletzt werden und sich auch nicht auf Verletzung von Verbraucherrechten berufen können, sofern diese bei Facebook eingeloggt sind, während diese die Seite aufsuchen (auf nicht eingeloggte Facebook-Mitglieder und Nichtmitglieder ist das Gericht leider nicht eingegangen).

Das ist zwar eine erfreuliche Entscheidung, aber dennoch lautet unser Fazit:
es ist noch keine gesicherte Rechtsprechung, die zudem von vielen Juristen angezweifelt wird das Gericht sagte zwar, dass eine Abmahnung durch Konkurrenten nicht möglich i… Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.-..............aus dem link
 
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