schnippewippe
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OLG: Hamm: Wer Geld erhält, muß Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen
Erhält eine Partei Verfahrenskostenhilfe, werden die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten durch die Staatskasse gezahlt. Wenn dann eine Unterhaltsabfindung gezahlt wird, so kann eine Rückzahlung der Verfahrenskosten angeordnet werden.
1. Sachverhalt........................ Bericht im link