OLG: Hamm: Wer Geld erhält, muß Verfahrenskostenhilfe zurückzahlen

manafraid

New member
Eigentlich finde ich das Urteil doch in Ordnung?! Ist doch in sich schlüssig, in sich plausibel und hier ganz klar auf den vorliegenden Einzelfall abgestimmt.
Daraus kann man aber m.E. keineswegs den Schluß ziehen, daß generell und in jedem Falle die PKH zurückzuzahlen ist, wenn jemand aus dem strittigen Urteil Geld erhält.

Gruß
manafraid
 
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