Minderjährig-Rückerstattung von Teilnahmeentgelt für Browser-Games

schnippewippe

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Bin mir nicht sicher ob wir es schon haben.

Der Anbieter von kostenpflichtigem Browsergame ist zur Rückzahlung von Teilnahmeentgelten verpflichtet, wenn diese aufgrund der Nutzung durch Kinder entstanden sind (AG Hamburg, Urt. v. 12.01.2011 - Az.: 7c C 52/10).

Bei dem Beklagten handelte es sich um den Anbieter eines kostenlosen Browser-Games. Für das Freischalten zusätzlicher Features musste eine kostenpflichtige Premium-Nummer angewählt werden. Über den Telefonanschluss des Klägers wurden auf diese Weise in einem Zeitraum von drei Monaten 430,- EUR abgebucht. Der Kläger hielt diese Abbuchungen für unberechtigt, da sein minderjähriger Sohn, den er angewiesen hatte keine kostenpflichtigen Telefonnummern anzuwählen, die kostenpflichtige Version des Computerspiels genutzt hatte.

Das Gericht bejahte den Rückzahlungsanspruch. ..........aus dem link
 
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