De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Amtsgericht München, Urteil vom 03.02.2011
- 161 C 24062/10 -
Betreiber von Internetforen haben gegenüber Privatpersonen nur eingeschränkte Auskunftspflicht zu Forennutzern
Auskunftspflicht besteht nur gegenüber Polizei und Behörden Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.
Quelle&mehr: kostenlose-urteile.de
- 161 C 24062/10 -
Betreiber von Internetforen haben gegenüber Privatpersonen nur eingeschränkte Auskunftspflicht zu Forennutzern
Auskunftspflicht besteht nur gegenüber Polizei und Behörden Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.
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