Amtsgericht München, Urteil vom 03.02.2011
- 161 C 24062/10 -
Betreiber von Internetforen haben gegenüber Privatpersonen nur eingeschränkte Auskunftspflicht zu Forennutzern
Auskunftspflicht besteht nur gegenüber Polizei und Behörden Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.
Quelle&mehr:
kostenlose-urteile.de
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>>
Hier lesen
.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................