Vereinbarung der Rücksendekosten - Fall des Widerrufs das Wort regelmäßig schreiben.

schnippewippe

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OLG Brandenburg-Urteil über- Der Käufer hat nach Widerruf Rücksendekosten zu tragen??

OLG Brandenburg: Bei Vereinbarung der Rücksendekosten für den Fall des Widerrufs regelmäßig das Wort „regelmäßige“ verwenden!

Das OLG Brandenburg hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 22.02.2011, Az. 6 U 80/10) über die Klausel „Der Käufer hat nach einem Widerruf die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn (…)“ in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befinden und erklärt die vorstehende Klausel für unzulässig, da sich diese Vereinbarung nicht auf die regelmäßigen Kosten der Rücksendung beschränke.
1. Grundsätzliches

Nach der Vorschrift des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB wird bestimmt, dass dem Verbraucher im Falle des Widerrufsrechts gemäß § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB (Fernabsatzvertrag) unter bestimmten weiteren Voraussetzungen die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden dürfen. Allerdings dürfen dem Verbraucher nicht irgendwelche Rücksendekosten auferlegt werden, sondern nach dem Gesetzeswortlaut nur die regelmäßigen Kosten.
2. Die Begründung des OLG Brandenburg

Das OLG Brandenburg orientierte sich am Gesetzeswortlaut und argumentierte:

Eine vertragliche Vereinbarung, die - wie bei der vom Verfügungsbeklagten verwendeten AGB-Klausel der Fall - die Kosten der Rücksendung ohne einschränkenden Zusatz bezeichnet, wird der Vorschrift des § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB nicht gerecht. Bei Verwendung der Worte „Kosten der Rücksendung“ besteht, sofern anderes auch sonst nicht zum Ausdruck kommt, kein Raum für eine Auslegung dahin, dass nicht sämtliche tatsächlich anfallenden, sondern nur die regelmäßigen Kosten erfasst werden. (…) Dem vom Verfügungsbeklagten verwendeten Klauselwerk ist irgendein Ansatzpunkt, der die Möglichkeit einer Auslegung im Sinne der Beschränkung auf die regelmäßigen Kosten eröffnen könnte, nicht zu entnehmen. (…).

3. Fazit

Händler sollten den Gesetzeswortlaut ernst nehmen und bei Verwendung einer 40€-Klausel in der Widerrufsbelehrung eine vertragliche Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden, die dem Kunden lediglich die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt. ..........................aus dem link
 
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