Zur Zulässigkeit von Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern

schnippewippe

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Zur Zulässigkeit von Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige 1. Senat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar sind.

Das Wettbewerbsrecht regelt, dass ein Verbraucher zwingend eine vorherige ausdrückliche Einwilligung in den Erhalt von Werbeanrufen erteilt haben muss. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € durch die Bundesnetzagentur geahndet werden. Die Einholung der Einwilligung zu dem Werbeanruf zu Beginn des Telefonats ist unzulässig. ...............weiter im link
 
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