schnippewippe
New member
BGH zur Zulässigkeit von Werbeanrufen
Erst letzten Monat hatte ich klargestellt, dass der BGH eine telefonische Kaltakquise nicht erlaubt, nun kommt eine Entscheidung des BGH (I ZR 164/09) aus dem Februar dazu, die ich wie folgt zusammenfassen möchte:
1. Die (strengen) deutschen Werbe-Regelungen begegnen keinen europarechtlichen Bedenken
2. Der Nachweis über die Einwilligung ist immer im konkreten Fall, also nicht unter Ausführung des Einwilligungs-Prozederes allgemein, zu führen
3. Die Einwilligung muss von demjenigen erfolgen, der Herr des Datums ist...........................aus dem link