Strenge Anforderungen an Zulässigkeit von Werbeanrufen mit EU-Recht vereinbar
Elektronisch durchgeführtes Double-Opt-In-Verfahren zur Einholung des Einverständnisses für Werbeanrufe ungeeignet
Die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zulässigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, sind mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Quelle&mehr:
BGH, Urteil vom 10.02.2011 Az.: I ZR 164/09]
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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