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LAG Hessen: 7000 EUR Schmerzensgeld wegen rechtswidriger Videoüberwachung 10.02.2011
Das Hessische LAG hat einen Arbeitgeber zur Zahlung von 7.000 € Schmerzensgeld wegen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte. Die Mitarbeiterin hatte sich wiederholt gegen die Überwachung ausgepsrochen. Das Arbeitsgericht hatte noch 15.ooo Eur zuerkannt. Das LAG reduzierte den Schadensersatz.
mitgeteilt von Rechtsanwalt Marcus Bodem Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Der Fall nach der Entscheidung des LAG Hessen ...............weiter im link