Kostenpflichtiges Download-Angebot von kostenloser Software ist wettbewerbswidrig

schnippewippe

New member
Ich stelle das Urteil hier auch mal mit ein.

LG Hamburg: Ein kostenpflichtiges Download-Angebot von bestimmungsgemäß kostenloser Software z.B. Firefox ist wettbewerbswidrig und markenrechtswidrig
.....................“Der Verbraucher kann die streitgegenständlichen Internetauftritte entsprechend ihrem Wortlaut nur dahin verstehen, dass ihm hier die Möglichkeit angeboten wird, nach einer Anmeldung die Software der Klägerseite herunterzuladen.

Die Hinweise auf die Entgeltpflicht der streitgegenständlichen Angebote wird ein situationsadäquataufmerksamer, durchschnittlich informierter Verbraucher dabei vielfach übersehen, weil er die Software der Klägerin und hier insbesondere Mozilla-Firefox wie selbstverständlich mit der von Klägerseite praktizierten kostenlosen Möglichkeit des Herunterladens verbindet und somit keinerlei Anlass hat, auf abseits der Anmeldemaske stehende Hinweise auf eine Entgeltpflicht zu achten. Jedenfalls vor diesem Hintergrund sind die Hinweise auf das von Beklagtenseite geforderte Entgelt in dem streitgegenständlichen Internetauftritten nicht deutlich genug, um eine Irreführung des situationsadäquataufmerksamen, durchschnittlich informierten Verbrauchers auszuschließen.

Die zu I. 2. streitgegenständlichen Angebote von Software unter den Bezeichnungen „Firefox sowie „Thunderbird” gegen Entgelt verletzen darüber hinaus die Markenrechte der Klägerin zu 1), zu deren Geltendmachung kraft Ermächtigung auch die Klägerin zu 2) befugt ist. Den Klägerinnen steht daher ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 5 MarkenG gegen die Beklagten zu..........................mehr darüber im link
 
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