LG Köln: Wirksame Anfechtung des Online-Kaufvertrages bei versehentlicher "Sofort-Kau

schnippewippe

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LG Köln: Wirksame Anfechtung des Online-Kaufvertrages bei versehentlicher "Sofort-Kau

LG Köln: Wirksame Anfechtung des Online-Kaufvertrages bei versehentlicher "Sofort-Kauf"-Option

Wer versehentlich bei eBay die Option "Sofort-Kaufen" einstellt, kann den Kaufvertrag wirksam anfechten (LG Köln, Urt. v. 30.11.2010 - Az.: 18 O 150/10).
Ein Mitarbeiter des Beklagten stellte bei eBay anstatt eines Startpreises von 1,- EUR die Option "Sofort kaufen" ein. Der Kläger erwarb dadurch den angebotenen Whirlpool zu einem Betrag von 1,- EUR und klagte schließlich vor Gericht.

Die Kölner Richter lehnten den Anspruch ab.

Es handle es sich um einen Erklärungsirrtum, der den Beklagten zur Anfechtung berechtige. Sofort nach Kenntnis des Fehlers habe der Beklagte die Anfechtung erklärt, so dass kein wirksamer Kaufvertrag mehr bestehe..............aus dem link
 

schnippewippe

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LG Berlin: Anfechtung eines Geschäfts bei eBay - Auf den Wortlaut kommt es an! LG B

LG Berlin: Anfechtung eines Geschäfts bei eBay - Auf den Wortlaut kommt es an!

LG Berlin, Urteil vom 21.05.2012, Az. 52 S 140/11
§ 280 Abs. 3 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 119 BGB, § 121 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 433 BGB

Das LG Berlin hat entschieden, dass die Anfechtung eines Kaufvertrags bei eBay durch den Verkäufer unmissverständlich formuliert sein muss. Vorliegend hatte der Beklagte vom Kläger 9 Telefone zum Sofort-Kaufen-Preis von 99,00 EUR erworben. Eine E-Mail des Verkäufers mit dem Text ” …sehe gerade das bei der Einstellung der Auktion etwas schief gegangen ist. Pro Telefon war 99€ für Sofortkaufen vorgesehen. Wie wollen wir jetzt verfahren - hast Du trotzdem Interesse an den Telefonen? …“ sah das Gericht nicht als ausreichende Anfechtungserklärung an. Eine solche Erklärung müsse eindeutig erkennen lassen, dass das Rechtsgeschäft wegen eines Fehlers beseitigt werden solle. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, da der E-Mail-Text und auch der weitere E-Mail-Verkehr erkennen lasse, dass der Verkäufer grundsätzlich am Vertrag festhalten wolle. Zum Volltext der Entscheidung:

Landgericht Berlin

Urteil...........................dazu weiter im link
 
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