Urteil zu Tarifverträgen

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Den großen Gewerkschaften des DGB sind sie seit langem ein Dorn im Auge: die viel kleineren Konkurrenten des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB. Nun musste das Bundesarbeitsgericht in Erfurt einmal mehr entscheiden, ob die nach eigenem Verständnis „christlichen“ Arbeitnehmervertreter überhaupt Tarifverträge abschließen können. Konkret ging es um die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“. Das Ergebnis: Dieser Zusammenschluss mehrere kleiner Arbeitnehmerorganisationen ist „nicht tariffähig“. Sie ist keine Gewerkschaft und darf mit Zeitarbeitsunternehmen nicht über Löhne verhandeln.
Quelle&mehr: Gericht stürzt Zeitarbeit in ihre größte Krise
 
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