Persönlichkeitsschutz: Veröffentlichung von privaten E-Mails zulässig?

schnippewippe

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Persönlichkeitsschutz: Veröffentlichung von privaten E-Mails zulässig?
Entscheidung des Gerichts

In der Vorinstanz hatten die Richter des LG Stuttgart in ihrem Urteil vom 06.05.2010 (Az.: 17 O 341/09) die Veröffentlichung der E-Mail verboten. Dieser Meinung schlossen sich die Richter des OLG Stuttgart in ihrer Entscheidung vom 10.11.2010 (Az.: 4 U 96/10) allerdings nicht an und wiesen die Klage ab.

Die Veröffentlichung sei deshalb gerechtfertigt, da die Parteien seit Jahren einen erbitterten und öffentlichen Meinungskampf rund um das Thema Humanimpfungen führten. Vorliegend überwiege das Informationsinteresse der Bevölkerung an dem Thema die privaten Belangen des Klägers......mehr im link
 
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