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Alt 05.12.2010, 01:08   #1 (permalink)
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Standard Urteile der OPM Media GmbH - Frank D. und der Versuch sie zu erklären.

Auf der Seite der """ DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH """ findet man ja viele Urteile. Leider werden da viele User Angst bekommen. Aber wenn man sich die Urteile genauer ansieht, vergeht einen die Angst davor.

Alles Mitteilungen aus dem Sommer 2009

Zitat:

06.06.2009 |
Deutsche Zentral Inkasso baut Netz an Korrespondenzanwälten aus
Die Menge der Anwälte macht aus einer Täuschung keine klare Preisangabe.
Ach nee – Die wollen bestimmt sagen – passt auf wir sind VIELE.
Zitat:

05.06.2009 |
Deutsche Zentral Inkasso beantragt erfolgreich Mahnbescheide gegen säumige Schuldner .
Erfolgreich ? Sie bezahlen doch bei Gericht dafür, dass das Gericht die Mahnbescheide rausschickt.
Oder wollen sie sagen, dass nun alle Kunden aus Angst bezahlt haben.

Zitat:
04.06.2009 | Deutsche Zentral Inkasso setzt sich für zahlungsschwache Schuldner ein
Klar – Ratenzahlung.
Überlegt es Euch gut. Ob ihr darauf eingeht. Anwälte und Verbraucherzentralen teilen immer mit, wer Ratenzahlung eingeht muss zahlen.
Zitat:
03.06.2009 | Deutsche Zentral Inkasso bereitet Klageverfahren vor

************************************************** **********

Jetzt die Anerkenntnisurteile.

Was ist ein Anerkenntnisurteil

zitierfhige URL (/Archiv/4178/anerkenntnisurteil-v6.html) fr Anerkenntnisurteil (Version: 6)
Urteil, das auf Antrag des Klägers ergeht ohne sachliche Prüfung des Anspruchs, wenn und soweit der Beklagte in der mündlichen Verhandlung oder einem schriftlichen Vorverfahren den geltend gemachten Anspruch anerkennt (§ 307 ZPO). Das prozessuale Anerkenntnisurteil unterliegt i.d.R. weder dem Widerruf noch der Anfechtung. Wenn der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat und sofort anerkennt, muss der Kläger die Kosten des Prozesses tragen (§ 93 ZPO).
Aber bei (§ 93 ZPO). ist das zu beachten. § 93 ZPO Kosten bei sofortigem Anerkenntnis

Hier müssen Richter gar nicht mehr darüber entscheiden ob tatsächlich eine Zahlungspflicht bestand. Mal ganz ehrlich, wer lässt sich vor Gericht ziehen und sagt dann in der mündlichen Verhandlung „“ Sorry Herr Richter aber der Betreiber hat ja Recht und ich erkenne den Vertrag an ?


30.03.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Essen Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht an >Download weiterer Informationen

16.03.2010 | Live2Gether.de - Amtsgericht Siegburg Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht vor Gericht an >Download weiterer Informationen


25.02.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Nürnberg Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht vor Gericht an >Download weiterer Informationen


18.02.2010 |
Live2Gether.de - Amtsgericht Tuttlingen Urteil: Teilnehmer erkennt Forderung vor Gericht an Download weiterer Informationen

18.02.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Tübingen Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden Download weiterer Informationen
Das könnte man auch als ein Anerkenntnis einstufen..
Vebraucherin zur Zahlung verurteilt - Rechtsanwalt Thomas Meier
Entscheidung:
Eine Verbraucherin wurde von der OPM Media auf Zahlung verklagt. Das Gericht gibt der OPM Recht. Die Frage der Sichtbarkeit des Kostenhinweises wurde jedoch nicht erörtert.
Die Beklagte hat sich offenbar nicht ordentlich verteidigt. Das Gericht spricht an mehreren und wesentlichen Stellen von unbestrittenem Vortrag der OPM.

18.05.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht München Urteil - Gericht bestätigt Deutlichkeit des Kostenhinweises >Download weiterer Informationen

Versäumnisurteil.
Zitat:
22.11.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Würzburg - Kundin zur Zahlung verurteilt >Download weiterer Informationen
Hier ist von Seiten der Beklagten leider ein Missgeschick passiert.
Dadurch wurde es ein Versäumnisurteil.
Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache verhandelt.


Mahnbescheid
und Vollstreckungsbescheide

Zitat:
14.04.2010 | Deutsche Zentral Inkasso beantragt Mahnbescheide gegen säumige Schuldner der Premium Content GmbH
Na und !!! Widerspruch und per Einschreiben mit Rückantwort zurück an das Gericht.
Nicht wie die Kunden unten !!! Die nicht reagiert haben.


Zitat:
03.09.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Stuttgart Urteil: Kunde zur Zahlung verurteilt >Download weiterer Informationen
*** Vollstreckungsbescheid.
Wer ist denn so blöd und reagiert nicht auf einen Mahnbescheid ? Die Frist dagegen Einspruch einzulegen hat der Beklagte auch nicht beachtet. Ging 20 Tage zu spät bei Gericht ein.
Tatsachen, die eine Widereinsetzung rechtfertigen könnten , sind nicht vorgetragen worden.
. Das ist vom Kunden nicht nur blöd sondern echt saublöd.

Zitat:
11.08.2010 | My-Downloads.de - Amtsgericht Lichtenberg Urteil: Forderung der Premium Content GmbH ist vollstreckbar >Download weiterer Informationen
*** Vollstreckungsbescheid. Wieder hat der Kunde weder beim Mahnbescheid noch rechtzeitig auf dem Vollstrechungsbescheid reagiert.
Alles klar doch !!!!


Kostenfestsetzungsbeschluss:


Zitat:
14.09.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Essen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beratung durch Verbraucherzentrale kostet Kundin EUR 625,00 (Prozesskosten und drive2u-Jahresgebühr) >Download weiterer Informationen
Das ist ja nur eine Aussage darüber was die Kosten sind wenn man verliert. Nur wer verliert entscheidet der Richter.
Hier versucht man die Kunden davon abhalten zur Verbraucherzentrale zu gehen ,um sich zu wehren. Und das auch noch mit einem Anerkenntnisurteil

Zitat:
Da geht es nur um die Schufa-Klausel
07.10.2010 | Landgericht Berlin: Kostenfestsetzungsbeschlüsse - gescheiterte Klage und Berufung wegen SCHUFA-Klausel kosten Kundin insgesamt fast 1000 Euro >Download weiterer Informationen
Wo ist das Urteil vom 28.12.20 09 und die gestellten Anträge auf Kostenberechnung vom 22.06.2010 und vom 1.09.2010 .
In der Berechnung ist nicht zu ersehen, wofür die Kosten wirklich berechnet wurden. Ich kann auch nicht sehen das es um eine Schufa-Klausel ging.

Tatsache ist aber, dass am Anfang auf der Seite der Inkasso behauptet wurde, dass sie Mitglied der Schufa sind . Damit wollte man schon Wieder bei den Kunden Angst verbreiten.
Aber auf einmal war diese Mitteilung weg !!!!!!!!!!!

Dieser Screenshot dürfte schon bald eine Rarität sein, denn nach Auskunft der Schufa Holding ist die DZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH nicht als Vertragspartner bekannt.
http://img814.imageshack.us/img814/9324/aainkasso.png
http://img693.imageshack.us/img693/6250/aa0.png
Was ist die sogenannte SCHUFA-Klausel? http://img693.imageshack.us/img693/6250/aa0.png
Aussage der Schufa dazu
http://www.echte-abzocke.de/9923-post179.html
Also ohne das Urteil vom 28.12.20 09 vergesse ich das doch ganz einfach.


Zitat:
18.08.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Charlottenburg Urteil: Kunde scheitert mit negativer Feststellungsklage >Download weiterer Informationen
Das war ja diese Sache hier.
Alte AGB waren unwirksam - OPM legt vor Gericht einfach neue vor.

OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor - Rechtsanwalt Thomas Meier

Zitat:
15.09.2010 | Outlets.de - Amtsgericht Witten Urteil: Kunde scheitert mit
negativer Feststellungsklage - Zahlungspflicht gerichtlich bestätigt
Hier einen Auszug der Erklärung eines Anwalt dazu .
Zitat:
An alle, die dieses Schreiben auch bekommen haben: Die negative Feststellungsklage wurde nicht durch die iContent GmbH erhoben, sondern durch denjenigen, der die Rechnung für die Anmeldung erhalten hat. Nicht iContent hat also ihre (vermeintliche) Forderung eingeklagt, sondern der Rechnungsempfänger wollte feststellen lassen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei zwischen ihm und der iContent GmbH. Und dabei scheint er dann alles falsch gemacht zu haben, was man so falsch machen kann.

Liest man sich die Entscheidungsgründe durch, kann man das Urteil nämlich durchaus nachvollziehen:
Der Kläger hat wohl selbst behauptet, er habe sich auf Outlets & Fabrikverkauf angemeldet, seine persönlichen Daten angegeben und den Button "Jetzt anmelden" betätigt.

Das ist schon einmal komisch für eine negative Feststellungsklage, wenn man feststellen lassen will, dass gerade kein Vertrag geschlossen worden ist. Denn mit den oben gemachten Angaben erleichtert man der Gegenseite genau das, was diese eigentlich beweisen müsste - nämlich den Vertragsschluss.
kLAWtext: Abofallen - die nächste Ebene ist erreicht (Urteil AG Witten, Az. 2 C 585/10)
Zitat:
07.09.2010 | Outlets.de - Amtsgericht Frankfurt Urteil: Rechtsgültiger Vertrag bei Outlets.de >Download weiterer Informationen
und ein anderes Urteil was Outlets.de. verloren hat
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale klagte, und das Landgericht Frankfurt urteilte bahnbrechend in “Sachen Outlets.de”
http://www.vzbv.de/mediapics/lg_fran...7_06__2010.pdf
Zitat:
Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht
Urteil (AG Leipzig, Az. 118 C 10105/09 v. 03.02.2010)
AG Leipzig: Entscheidung gegen outlets.de | blog.juracity.de
outets.de - Geschäftsführer entgeht Anklage
http://img340.imageshack.us/img340/137/akte1.png


Antrag auf Prozesskostenhilfe

Zitat:
29.04.2010 | Live2gether.de - Amtsgericht Auerbach Beschluss: Prozesskostenhilfe für Schuldner mangels Erfolgsaussicht abgelehnt >Download weiterer Informationen
*** Wenn ein Kunde Prozesskostenhilfe will aber dem Gericht die nötigen Unterlagen nicht bringt , bekommt er auch keine Prozesskostenhilfe
Wer weiss was der bei dem Antrag auf : Prozesskostenhilfe da erzählt hat. Stempel vom Vormundschaftsgericht

Aber wie kommt die Inkasso an diese Absage vom Gericht. Die geht ja an dem der den Antrag gestellt hat. Entweder an dem Kunden oder dessen Anwalts.
Wird das wie es mal bei mir war , im Prozess geklärt , steht das mit in der Urteilsbegründung.

Zitat:
16.04.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Schwabach Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden >Download weiterer Informationen
Seltsames Urteil.
Die Verteidigung macht der Vater .
Vater verteidigt seine Tochter. Kann aber keine Vollmacht seiner Tochter vorlegen.
Lest bitte im link weiter……………Das konnte ja nicht gut gehen.
http://img228.imageshack.us/img228/2253/seltsamneu.png


Was übrig bleibt sind diese 2 Urteile wo ich nicht mit klar komme,


1 )
Zitat:
19.08.2010 | Drive2U.de - Live2gether.de - Amtsgericht Berlin-Lichtenberg Urteil: Hinweis auf Kostenpflicht deutlich >Download weiterer Informationen
Also dieses Urteil verstehe ich echt nicht.
Wieso bezieht sich das auf beide Seiten ?
19.08.2010 auf der Seite vom Gericht steht 27.09.2010 ?

Hier noch eine Sache vom Datum: 2010-07-29
Zitat:
Leitsatz (inoffiziell): Preishinweis bei drive2u ausreichend
[in Berufung]: AG Lichtenberg hält Preishinweis in Textform für ausreichend - Rechtsanwalt Thomas Meier
Kommentar:
Ganz offensichtlich wollte die Richterin die Berufung herbeiführen, um endlich Klarheit zu schaffen. Wer sich das Urteil genau durchliest, sieht in jedem Abschnitt eine offenbar absichtliche Fehlentscheidung. Da die OPM wohl kaum in Berufung gehen würde, musste das AG offenbar ein "Bauernopfer" bringen. Die Berufung am LG Berlin läuft. Wir sehen ihr mit Spannung entgegen.


2 )
Zitat:
04.11.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Dresden bestätigt Zahlungspflicht - Verbraucher zur Zahlung verurteilt >Download weiterer Informationen
Hierzu gibt die OPM in ihren Pressemitteilungen als Überschrift bekannt:
Grundsatzurteil aus Dresden bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.de
Und protzt damit ,dass das Gericht in seiner 3-seitigen Begründung..................link

Was ist ein Grundsatzurteil. http://de.wikipedia.org/wiki/GrundsatzurteilAls Grundsatzentscheidung werden Urteile und Beschlüsse oberer oder oberster Gerichte bezeichnet, die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes vornehmen.

Die Beklagte/er hat sich wohl auch nicht verteidigt. Das Gericht spricht von unbestrittenem Vertrag.
Meine Meinung - Man hat auf so ein Urteil mit einer 3 Seiten langer Begründung und einen Haufen §§§§ hingearbeitet. Sonst würde das mit dem Grundsatzurteil ja lächerlich wirken.

************************************************** *********************

So --- das ist meine Meinung über die Urteile.

Wo ihr die Urteile von der """DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH = DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH """" findet, ist ja klar.

Da könnt ihr Euch Eure eigene Meinung bilden.

************************************************** **********************

OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht
OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht - Rechtsanwalt Thomas Meier
Zitat:
[/QUNegative Feststellungsklage hatte ErfolgDie OPM Media GmbH des Frank Drescher wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in die Schranken gewiesen: die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sei zu Recht erfolgt, außerdem sei kein Vertrag bei drive2u.de zustande gekommen, hieß es noch in einem dreiseitigen ausführlichen Hinweis des Gerichts. Das Gericht bezog sich darin auch auf ein anderes Urteil des AG Charlottenburg 206 C 541/09 vom 26. Februar 2010 Daraufhin hat die OPM "den Schwanz eingezogen" und anerkannt, dass die Forderung nicht besteht. (Aktenzeichen 203 C 278/10, Urteil vom 18.11.2010)
Widerrufsverfahren
Widerrufsverfahren gegen Deutsche Zentral Inkasso | Ohne | Meine Website
Die Präsidentin des Kammergerichts Berlin zeigte in einem Schreiben vom 07.10.2010 an, dass gegen die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH das Widerrrufsverfahren zur Registrierung des Inkassounternehmens laufe und vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Klageverfahren anhängig sei.


10.06.2010 OPM Media GmbH verliert Prozess am AG Alzey 23 C 2/10.
OPM Media GmbH klagt und verliert Prozess am AG Alzey 23 C 2/10 am 10.06.2010
Die OPM Media GmbH hat keinen Anspruch auf 96,- Euro. Ein ggf. zunächst wirksam abgeschlossener Dienstvertrag ist aufgrund der Anfechtung seitens des Beklagten nichtig. Die OPM Media GmbH handelte nach Ansicht des Gerichts arglistig.



Was ich besonders makaber finde ,ist immer noch .,
Geschäftsführung der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH
Bernhard Soldwisch ein Zahlungsverweigerer?

Die Jagd nach der Million
Zitat:
Die Jagd nach der Million - Kölner Stadt-Anzeiger
Der Kölner Musiker und Produzent Michael Werner hat bei einem Gewinnspiel im Internet gewonnen, doch das Geld soll er nicht sehen. Der Euskirchener Anwalt Dr. Tarek Abdallah versucht die Million nun einzutreiben.
Infos zurOnlinequiz GmbH, München - www.onlinequiz.de
Die Methoden der Onlinequiz GmbH, München - www.onlinequiz.de
Wer noch mehr zur OPM Media GmbH – Frank Drescher und der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH hat , bitte hier einstellen.
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Alt 20.02.2011, 02:35   #2 (permalink)
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Standard AW: Urteile der OPM Media GmbH - Frank Drescher und der Versuch sie zu erklären.

Wieder ein Anerkenntnisurteil

26.01.2011 | Drive2U.de - Amtsgericht Frankfurt a.M. - Kundin erkennt Zahlungspflicht an
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Gab es da überhaupt eine Verhandlung? Oder hat der """ Kunde """ schon vorher mitgeteilt. Ich erkenne den Vertrag an.

27.01.2011 | Drive2U.de - Amtsgericht Soest - Anfechtung unwirksam - Kostenhinweise deutlich - Widerruf verspätet - Kunde zur Zahlung verurteilt
????????????????

03.02.2011 | Drive2U.de - Amtsgericht Bielefeld - Kundin zur Zahlung verurteilt
Anmeldung war am 30.11.2009 - Da haben sie aber lange gesucht um so ein Fall zu finden.
Widerruf 4 Monate nach Anmeldung- und dann solch einen Grund bei der Verteidigung angeben



Also das musste ja in die Hose gehen.
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02.02.2011 |
Live2gether.de - Amtsgericht Mönchengladbach - Widerruf unwirksam - Kundin zur Zahlung verurteilt - Vertragsbedingungen eindeutig

Hier geht man auf die Anmeldeseite - versteckte Kosten gar nicht ein.
Davon ""PAngV (Preisangabenverordnung) "" hat der Richter wohl nie was gehört. Mit keiner Silbe geht er darauf ein.
Es ist in der Begründung des Richters nur von der AGB die Rede.

Ihr müsst Euch echt das Video bis zum Ende ansehen.
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Dann wisst ihr was ihr von den Urteilen zu halten habt.
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Alt 21.04.2011, 22:59   #3 (permalink)
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Standard AW: Urteile der OPM Media GmbH - Frank Drescher und der Versuch sie zu erklären.

LG Berlin: Kostenhinweise auf drive2u.de und live2gether.de zu undeutlich

http://www.echte-abzocke.de/15685-post115.html
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Alt 02.05.2011, 12:06   #4 (permalink)
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Standard AW: Urteile der OPM Media GmbH - Frank Drescher und der Versuch sie zu erklären.

Wieder 4 neue Urteile.

Wie ich als einfacher User diese Urteile sehe.

28.03.2011 | Drive2U.de - Amtsgericht Dortmund - Beschluss - Beklagte erkennt Klageforderung an
Anerkenntnisurteil
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Nun ja - wer Schreiben vom Gericht in den Müll wirft muss eben zahlen.



12.04.2011 | Live2gether.de - Amtsgericht Freising - Urteil - Kundin zur Zahlung verurteilt - Vertragsschluss gerichtlich bestätigt
http://www.deutsche-zentral-inkasso....0420171553.pdf

Der Kunde bestreitet sich auf der Seite angemeldet zu haben.
Es wurde aber im Prozess bewiesen, dass er sich doch angemeldet hatte.
Nun ja, mit Lügen sollte man nicht versuchen einen Prozess zu gewinnen.

Was die versteckten Kosten angeht wurde im Prozess gar nicht verhandelt.

13.04.2011 | Drive2U.de - Amtsgericht Lemgo - Anerkenntnisurteil - Beklagter erkennt Forderung nach richterlichen Hinweisen an - AGB wirksam einbezogen

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Hat den Dienst in Anspruch genommen und eine Kündigung geschickt.
Wir wissen ja, wer den Vertrag kündigt muss die Laufzeit auch bezahlen.


18.04.2011 | Drive2U.de - Amtsgericht Rostock - Anerkenntnisurteil - Beklagter erkennt Forderung vor Gerichtstermin vollumfänglich an

Seltsam - seltsam- kein Verlauf vom Prozess und auch keine Begründung die zur Anerkenntnis führten.
Was soll mir das denn sagen ??????????????????????
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Alt 02.05.2011, 12:17   #5 (permalink)
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Standard AW: Urteile der OPM Media GmbH - Frank Drescher und der Versuch sie zu erklären.

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Was soll mir das denn sagen ??????????????????????
Dass seriöse Unternehmen nicht mit angeblichen Siegesurteilen einzuschüchtern versuchen
Niclas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.05.2011, 19:19   #6 (permalink)
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Standard AW: Urteile der OPM Media GmbH - Frank Drescher und der Versuch sie zu erklären.

So nun der Rest. Musste vorhin unterbrechen und dringend weg.

Bin vorhin nur wegen diesen Bericht hier noch einmal auf die Seite der ""DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ""gegangen.
Das erinnerte mich doch an die Opm Media GmbH -- und richtig !!!

es ist dieses Urteil.
Hier wird über das Urteil """" 26.02.2011 | Drive2U.de - Amtsgericht Magdeburg - Kein Anfechtungsrecht - Widerruf verfristet - Kundin zur Zahlung verurteilt """" geschrieben.

Zitat:
Die Entscheidung steht im Widerspruch zu einer Entscheidung des AG Marburg (91 C 981/09) aus dem letzten Jahr – allerdings geht es in den Entscheidungen hier um grundverschiedene Angebote. Insofern ist hier auch nicht davon zu sprechen, dass das AG Magdeburg “Abo-Fallen legitimiert” – eine solche Aussage wäre falsch. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an, wobei offensichtlich die Gerichte den Einzelfall sehr unterschiedlich sehen: Während der Betreiber die Entscheidung feiert, will nicht vergessen werden, dass das LG Berlin (15 O 268/10), Ag Alzey (23 C 2/10) sowie AG Berlin-Charlottenburg (203 C 278/10) vorher ihm gegenüber etwas kritischer war.

Es bleibt somit dabei: Sich gerichtlich gegen (vermeintliche) Abo-Fallen zu wehren ist keineswegs ein Selbstläufer. Es gibt zumindest vereinzelte gerichtliche Entscheidungen, in denen (vermeintliche) Abo-Fallen obsiegt haben – vor dem Hintergrund sollte man niemals zu selbstsicher und unvorbereitet in einen Prozess einsteigen. In der hier vorgestellten Entscheidung ist insofern der Satz

Zitat:
Umstände, die den Nutzern suggerieren, dass die Nutzung unentgeltlich erfolgen würde, sind in ausreichender Weise nicht ersichtlich.
ins Auge zu fassen. Wie bereits überspitzt festgestellt: Vor einem Gericht nur laut “Abo-Falle” rufen reicht nicht, man muss dezidiert vortragen, warum in diesem konkreten Fall ein kostenloses Angebot suggeriert wurde oder ein sittenwidriges Angebot vorliegen soll....................aus dem ersten link auf dieser Seite
Wie verrückt und in meinen Augen auch oft unglaubwürdig unsere Rechtsprechung ist , zeigt doch dieses Gegenstück.

Datum: 2010-11-18
OPM erkennt an: keine Forderung bei drive2u
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Geändert von schnippewippe (02.05.2011 um 19:24 Uhr)
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Alt 07.05.2011, 09:19   #7 (permalink)
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Zitat:
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Zitat:
Zitat:
29.04.2010 | Live2gether.de - Amtsgericht Auerbach Beschluss: Prozesskostenhilfe für Schuldner mangels Erfolgsaussicht abgelehnt >Download weiterer Informationen
*** Wenn ein Kunde Prozesskostenhilfe will aber dem Gericht die nötigen Unterlagen nicht bringt , bekommt er auch keine Prozesskostenhilfe
Wer weiss was der bei dem Antrag auf : Prozesskostenhilfe da erzählt hat. Stempel vom Vormundschaftsgericht

Aber wie kommt die Inkasso an diese Absage vom Gericht. Die geht ja an dem der den Antrag gestellt hat. Entweder an den Kunden oder dessen Anwalt.
Wird das wie es mal bei mir war , im Prozess geklärt , steht das mit in der Urteilsbegründung.
Also stimmt meine Meinung.
Hier habe ich mal einen Fall gefunden.
Zitat:
Ein genauer Blick auf das Schreiben führte dann zu der Erkenntnis: Es handelte sich um den Rechtsschutzversicherer des Gegners, der das Schreiben wohl versehentlich dem falschen Anwalt übermittelt hatte.
Nur glaube ich hier bei der OPM nicht an so ein Versehen.
Ich glaube ich brauche nicht zu erklären wie man an solch eine Entscheidung kommen kann.
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Alt 17.05.2011, 22:19   #8 (permalink)
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Standard AW: Urteile der OPM Media GmbH - Frank Drescher und der Versuch sie zu erklären.

Und er arbeitet weiter an seine Urteilsliste. Aber auch dieses Urteil macht mir keine Angst !!!
Wie schön das es Anwälte gibt die meiner Meinung sind.

Zitat:
05.05.2011 | Live2Gether.de - Amtsgericht Münster - Urteil - Verbraucher zur Zahlung verurteilt - Anfechtung unwirksam - Kosten deutlich und nicht überraschend
Zuerst einmal den Anfang der Pressemitteilung der OPM Media
Damit Euch klar wird was es mit den Herrn Professor Hoeren auf sich hat .

Amtsgericht Münster: auf den Professor hören?


Quelle http:--/opmmedia.wordpress.com--2011/05--14--amtsgericht-munster-nie-auf-falschen-professor-hoeren/
Zitat:
14. Mai 2011 von opmmedia 1 Kommentar

Vor dem Amtsgericht Münster wurde am 5. Mai 2011 unter AZ 7 C 3998/10 der Fall eines Kunden des Portals live2gether.de verhandelt, der laut eigener Aussage nach Rücksprache mit Prof. Thomas Hoeren (Universität Münster) die Zahlung verweigerte. Im Urteil heisst es wörtlich:

Eine arglistige Täuschung liegt entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht vor, obwohl andere Internetseiten in diesem Bereich nicht kostenpflichtig sind. Dies bedeutet nicht, dass er automatisch davon ausgehen durfte, dass alle Angebote kostenlos seien.

Spätestens mit dem zu erwartenden Kostenfestsetzungsbeschluss dürfte der Kunde zukünftig mit Informationen vom Hören-Sagen kritischer umgehen.

Hintergrund: Thomas Hoeren von der Universität Münster positioniert sich als Rechtsexperte im Bereich Internet-Abzocke und spricht hier von der Existenz diverser Frankfurter und Münchener Kreisel. In diesem Zusammenhang hatte er in einem SAT1-Interview die Richterinnen und Richter, die Urteile im Sinne von Portalbetreibern und gegen die Gratiskultur im Netz ergehen lassen als „dusselig“ bezeichnet und die OPM Media GmbH als Mafia.

Frank Drescher, Geschäftsführer der OPM Media GmbH hierzu: „anscheinend sieht man das am Amtsgericht Münster realistischer als am Lehrstuhl“.
Damit nicht noch mehr auf die Idee kommen und den Professor anrufen, hier das Video mit der Aussage des Professors.



Nun zum Urteil und der Meinung eines Anwalts . Ich finde solche Berichte immer ganz toll. Man wird auf Dinge gestossen, die würden einen so gar nicht auffallen.

Auf den Professor hoeren! (zum Urteil des AG Münster v. 05.05.2011, Az. 7 C 3998/10)



Zitat:
Da erlauben sie sich einen triumphierenden Wortwitz, die Anbieter von live2gether.de namens OPM Media GmbH, die schon in ihrem Slogan mit Wortwitz nicht geizen: "Mehrwert ist mehr wert!", heißt es da. Und das ist bei einer Firma, die für häufig im Internet kostenlos angebotene Dienstleistungen wie z.B. im vorliegenden Fall für die Suche nach WG-Mitbewohnern gerne mal die berühmt-berüchtigte Summe von 96,- Euro für ein Jahresabo in Rechnung stellen.

Der zweite - auch diesen Beitrag überschreibende - Wortwitz wird nicht wirklich ausgeschrieben (ö statt oe), drängt sich aber auf: Da wird berichtet von Prof. Thomas Hoeren, der einem "Kunden" der OPM Media GmbH geraten haben soll, deren Verlangen nach Zahlung der oben genannten 96,- Euro nicht nachzugeben. Was dann schließlich wohl zu einem Urteil vom Amtsgericht Münster vom 05.05.2011, Aktenzeichen: 7 C 3998/10 führte, in dem der beklagte "Kunde" dann doch die 96,- Euro zahlen musste. Und zum Kommentar der Prozessgewinner "Spätestens mit dem zu erwartenden Kostenfestsetzungsbeschluss dürfte der Kunde zukünftig mit Informationen vom Hören-Sagen kritischer umgehen." Hoeren-Sagen hätten sie mal schreiben sollen...

**** Also, was ist von dem Urteil zu halten, das vielleicht den nächsten Rechnungen wieder gerne beigelegt werden wird?

Ich weiß ja nicht, ob der Beklagte hier durch einen Anwalt vertreten war. Der Wortlaut des Urteils deutet aber eher darauf hin, dass dem nicht so war.* Zwei Sachen fallen nämlich auf:

* Der Beklagte hat zum einen offenbar zugegeben, sich überhaupt angemeldet zu haben.
* Und dann hat er sich nicht auf sein Widerrufsrecht berufen, das ihm aber wahrscheinlich noch zustand. ****

So lange in Prozessen gegen diese Internet-Anbieter nicht sämtliche Register gezogen werden, wird es auch noch Urteile wie das des Amtsgerichts Münster geben. Und da hilft leider auch nicht die Rückfrage bei Herrn Prof. Dr. Thomas Hoeren, der im Übrigen den meines Erachtens richtigen Rat gegeben hat: Nämlich nicht zu zahlen. Da hilft dann vielleicht eher ein Anwalt, der mit vor Gericht geht, die richtigen Argumente zur richtigen Zeit bringt. Und nicht nur einfach behauptet, alles sei Abzocke, das würde man doch deutlich sehen.

Doch schauen wir uns das Urteil doch mal genauer an:

1.) Vertragsschluss
............................lest bitte weiter im link
************************************************** ******************************

Zitat:
09.05.2011 | Drive2U.de - Amtsgericht Dresden - Kostenfestsetzungbeschluss - Zahllast für Schuldner inkl. Hauptforderung fast 1.000 Euro
Nun gut- wir haben ja da unsere Meinung - wie solche Urteile zustande kommen. Darum macht mir auch das keine Angst.
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Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

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Geändert von schnippewippe (17.05.2011 um 23:31 Uhr)
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Alt 22.07.2011, 19:46   #9 (permalink)
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Standard AW: Urteile der OPM Media GmbH - Frank Drescher und der Versuch sie zu erklären.

Wer immer noch Angst hat , sollte sich den Bericht hier durchlesen.

http://www.echte-abzocke.de/18246-post47.html

Es lohnt sich es zu lesen.
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Alt 14.11.2011, 19:36   #10 (permalink)
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Standard AW: Urteile der OPM Media GmbH - Frank D. und der Versuch sie zu erklären.

verbraucherrechtliches… LG Berlin, Urt. v. 21.10.2011 – 50 S 143/10 (Volltext)

Dumm gelaufen

PS: Betrifft live2gether.de
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