Auf der Seite der """ DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH """ findet man ja viele Urteile. Leider werden da viele User Angst bekommen. Aber wenn man sich die Urteile genauer ansieht, vergeht einen die Angst davor.
Alles Mitteilungen aus dem Sommer 2009
Zitat:
06.06.2009 | Deutsche Zentral Inkasso baut Netz an Korrespondenzanwälten aus
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Die Menge der Anwälte macht aus einer Täuschung keine klare Preisangabe.
Ach nee – Die wollen bestimmt sagen – passt auf wir sind VIELE.
Zitat:
05.06.2009 | Deutsche Zentral Inkasso beantragt erfolgreich Mahnbescheide gegen säumige Schuldner .
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Erfolgreich ? Sie bezahlen doch bei Gericht dafür, dass das Gericht die Mahnbescheide rausschickt.
Oder wollen sie sagen, dass nun alle Kunden aus Angst bezahlt haben.
Zitat:
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04.06.2009 | Deutsche Zentral Inkasso setzt sich für zahlungsschwache Schuldner ein
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Klar – Ratenzahlung.
Überlegt es Euch gut. Ob ihr darauf eingeht. Anwälte und Verbraucherzentralen teilen immer mit, wer Ratenzahlung eingeht muss zahlen.
Zitat:
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03.06.2009 | Deutsche Zentral Inkasso bereitet Klageverfahren vor
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Jetzt die Anerkenntnisurteile.
Was ist ein Anerkenntnisurteil
zitierfhige URL (/Archiv/4178/anerkenntnisurteil-v6.html) fr Anerkenntnisurteil (Version: 6)
Urteil, das auf Antrag des Klägers ergeht ohne sachliche
Prüfung des Anspruchs, wenn und soweit der Beklagte in der mündlichen Verhandlung oder einem schriftlichen Vorverfahren den geltend gemachten Anspruch anerkennt (§ 307 ZPO). Das prozessuale Anerkenntnisurteil unterliegt i.d.R. weder dem Widerruf noch der Anfechtung. Wenn der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat und sofort anerkennt, muss der Kläger die Kosten des Prozesses tragen (§ 93 ZPO).
Aber bei (§ 93 ZPO). ist das zu beachten. § 93 ZPO Kosten bei sofortigem Anerkenntnis
Hier müssen Richter gar nicht mehr darüber entscheiden ob tatsächlich eine Zahlungspflicht bestand. Mal ganz ehrlich, wer lässt sich vor Gericht ziehen und sagt dann in der mündlichen Verhandlung „“ Sorry Herr Richter aber der Betreiber hat ja Recht und ich erkenne den Vertrag an ?
30.03.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Essen Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht an >
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16.03.2010 | Live2Gether.de - Amtsgericht Siegburg Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht vor Gericht an
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25.02.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Nürnberg Urteil - Kunde erkennt Zahlungspflicht vor Gericht an
>Download weiterer Informationen
18.02.2010 | Live2Gether.de - Amtsgericht Tuttlingen Urteil: Teilnehmer erkennt Forderung vor Gericht an
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18.02.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Tübingen Beschluss: OPM Media GmbH verklagt erfolgreich säumige Kunden
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Das könnte man auch als ein Anerkenntnis einstufen..
Vebraucherin zur Zahlung verurteilt - Rechtsanwalt Thomas Meier
Entscheidung:
Eine Verbraucherin wurde von der OPM Media auf Zahlung verklagt. Das Gericht gibt der OPM Recht. Die Frage der Sichtbarkeit des Kostenhinweises wurde jedoch nicht erörtert.
Die Beklagte hat sich offenbar nicht ordentlich verteidigt. Das Gericht spricht an mehreren und wesentlichen Stellen von unbestrittenem Vortrag der OPM.
18.05.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht München Urteil - Gericht bestätigt Deutlichkeit des Kostenhinweises
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Versäumnisurteil.
Hier ist von Seiten der Beklagten leider ein Missgeschick passiert.
Dadurch wurde es ein Versäumnisurteil.
Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache verhandelt.
Mahnbescheid und
Vollstreckungsbescheide
Zitat:
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14.04.2010 | Deutsche Zentral Inkasso beantragt Mahnbescheide gegen säumige Schuldner der Premium Content GmbH
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Na und !!! Widerspruch und per Einschreiben mit Rückantwort zurück an das Gericht.
Nicht wie die Kunden unten !!! Die nicht reagiert haben.
*** Vollstreckungsbescheid.
Wer ist denn so blöd und reagiert nicht auf einen Mahnbescheid ? Die Frist dagegen Einspruch einzulegen hat der Beklagte auch nicht beachtet. Ging 20 Tage zu spät bei Gericht ein.
Tatsachen, die eine Widereinsetzung rechtfertigen könnten , sind nicht vorgetragen worden.
. Das ist vom Kunden nicht nur blöd sondern echt saublöd.
*** Vollstreckungsbescheid. Wieder hat der Kunde weder beim Mahnbescheid noch rechtzeitig auf dem Vollstrechungsbescheid reagiert.
Alles klar doch !!!!
Kostenfestsetzungsbeschluss:
Zitat:
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14.09.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Essen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beratung durch Verbraucherzentrale kostet Kundin EUR 625,00 (Prozesskosten und drive2u-Jahresgebühr) >Download weiterer Informationen
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Das ist ja nur eine Aussage darüber was die Kosten sind wenn man verliert. Nur wer verliert entscheidet der Richter.
Hier versucht man die Kunden davon abhalten zur Verbraucherzentrale zu gehen ,um sich zu wehren.
Und das auch noch mit einem Anerkenntnisurteil
Zitat:
Da geht es nur um die Schufa-Klausel
07.10.2010 | Landgericht Berlin: Kostenfestsetzungsbeschlüsse - gescheiterte Klage und Berufung wegen SCHUFA-Klausel kosten Kundin insgesamt fast 1000 Euro >Download weiterer Informationen
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Wo ist das Urteil vom 28.12.20 09 und die gestellten Anträge auf Kostenberechnung vom 22.06.2010 und vom 1.09.2010 .
In der Berechnung ist nicht zu ersehen, wofür die Kosten wirklich berechnet wurden. Ich kann auch nicht sehen das es um eine Schufa-Klausel ging.
Tatsache ist aber, dass am Anfang auf der Seite der Inkasso behauptet wurde, dass sie Mitglied der Schufa sind . Damit wollte man schon Wieder bei den Kunden Angst verbreiten.
Aber auf einmal war diese Mitteilung weg !!!!!!!!!!!
Dieser Screenshot dürfte schon bald eine Rarität sein, denn nach Auskunft der Schufa Holding ist die DZ – Deutsche Zentral Inkasso GmbH nicht als Vertragspartner bekannt.
http://img814.imageshack.us/img814/9324/aainkasso.png
http://img693.imageshack.us/img693/6250/aa0.png
Was ist die sogenannte SCHUFA-Klausel?
http://img693.imageshack.us/img693/6250/aa0.png
Aussage der Schufa dazu
http://www.echte-abzocke.de/9923-post179.html
Also ohne das Urteil vom 28.12.20 09 vergesse ich das doch ganz einfach.
Zitat:
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18.08.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Charlottenburg Urteil: Kunde scheitert mit negativer Feststellungsklage >Download weiterer Informationen
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Das war ja diese Sache hier.
Alte AGB waren unwirksam - OPM legt vor Gericht einfach neue vor.
OPM Media legt bei Gericht falsche AGB vor - Rechtsanwalt Thomas Meier
Zitat:
15.09.2010 | Outlets.de - Amtsgericht Witten Urteil: Kunde scheitert mit
negativer Feststellungsklage - Zahlungspflicht gerichtlich bestätigt
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Hier einen Auszug der Erklärung eines Anwalt dazu .
Zitat:
An alle, die dieses Schreiben auch bekommen haben: Die negative Feststellungsklage wurde nicht durch die iContent GmbH erhoben, sondern durch denjenigen, der die Rechnung für die Anmeldung erhalten hat. Nicht iContent hat also ihre (vermeintliche) Forderung eingeklagt, sondern der Rechnungsempfänger wollte feststellen lassen, dass kein Vertrag zustande gekommen sei zwischen ihm und der iContent GmbH. Und dabei scheint er dann alles falsch gemacht zu haben, was man so falsch machen kann.
Liest man sich die Entscheidungsgründe durch, kann man das Urteil nämlich durchaus nachvollziehen:
Der Kläger hat wohl selbst behauptet, er habe sich auf Outlets & Fabrikverkauf angemeldet, seine persönlichen Daten angegeben und den Button "Jetzt anmelden" betätigt.
Das ist schon einmal komisch für eine negative Feststellungsklage, wenn man feststellen lassen will, dass gerade kein Vertrag geschlossen worden ist. Denn mit den oben gemachten Angaben erleichtert man der Gegenseite genau das, was diese eigentlich beweisen müsste - nämlich den Vertragsschluss.
kLAWtext: Abofallen - die nächste Ebene ist erreicht (Urteil AG Witten, Az. 2 C 585/10)
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Zitat:
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07.09.2010 | Outlets.de - Amtsgericht Frankfurt Urteil: Rechtsgültiger Vertrag bei Outlets.de >Download weiterer Informationen
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und ein anderes Urteil was Outlets.de. verloren hat
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale klagte, und das Landgericht Frankfurt urteilte bahnbrechend in “Sachen Outlets.de”
http://www.vzbv.de/mediapics/lg_fran...7_06__2010.pdf
outets.de - Geschäftsführer entgeht Anklage
http://img340.imageshack.us/img340/137/akte1.png
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Zitat:
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29.04.2010 | Live2gether.de - Amtsgericht Auerbach Beschluss: Prozesskostenhilfe für Schuldner mangels Erfolgsaussicht abgelehnt >Download weiterer Informationen
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*** Wenn ein Kunde Prozesskostenhilfe will aber dem Gericht die nötigen Unterlagen nicht bringt , bekommt er auch keine Prozesskostenhilfe
Wer weiss was der bei dem Antrag auf : Prozesskostenhilfe da erzählt hat. Stempel vom Vormundschaftsgericht
Aber wie kommt die Inkasso an diese Absage vom Gericht. Die geht ja an dem der den Antrag gestellt hat. Entweder an dem Kunden oder dessen Anwalts.
Wird das wie es mal bei mir war , im Prozess geklärt , steht das mit in der Urteilsbegründung.
Seltsames Urteil.
Die Verteidigung macht der Vater .
Vater verteidigt seine Tochter. Kann aber keine Vollmacht seiner Tochter vorlegen.
Lest bitte im link weiter……………Das konnte ja nicht gut gehen.
http://img228.imageshack.us/img228/2253/seltsamneu.png
Was übrig bleibt sind diese 2 Urteile wo ich nicht mit klar komme,
1 )
Zitat:
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19.08.2010 | Drive2U.de - Live2gether.de - Amtsgericht Berlin-Lichtenberg Urteil: Hinweis auf Kostenpflicht deutlich >Download weiterer Informationen
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Also dieses Urteil verstehe ich echt nicht.
Wieso bezieht sich das auf beide Seiten ?
19.08.2010 auf der Seite vom Gericht steht 27.09.2010 ?
Hier noch eine Sache vom Datum: 2010-07-29
Zitat:
Leitsatz (inoffiziell): Preishinweis bei drive2u ausreichend
[in Berufung]: AG Lichtenberg hält Preishinweis in Textform für ausreichend - Rechtsanwalt Thomas Meier
Kommentar:
Ganz offensichtlich wollte die Richterin die Berufung herbeiführen, um endlich Klarheit zu schaffen. Wer sich das Urteil genau durchliest, sieht in jedem Abschnitt eine offenbar absichtliche Fehlentscheidung. Da die OPM wohl kaum in Berufung gehen würde, musste das AG offenbar ein "Bauernopfer" bringen. Die Berufung am LG Berlin läuft. Wir sehen ihr mit Spannung entgegen.
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2 )
Zitat:
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04.11.2010 | Drive2U.de - Amtsgericht Dresden bestätigt Zahlungspflicht - Verbraucher zur Zahlung verurteilt >Download weiterer Informationen
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Hierzu gibt die OPM in ihren Pressemitteilungen als Überschrift bekannt:
Grundsatzurteil aus Dresden bestätigt Zahlungspflicht bei drive2u.de 
Und protzt damit ,dass das Gericht in seiner
3-seitigen Begründung.........
.........link
Was ist ein Grundsatzurteil. http://de.wikipedia.org/wiki/GrundsatzurteilAls Grundsatzentscheidung werden Urteile und Beschlüsse oberer oder oberster Gerichte bezeichnet, die Rechtsfragen von grundsätzlichem Interesse erstmals klären oder eine bedeutende grundsätzliche Änderung in der Interpretation geltenden Rechtes vornehmen.
Die Beklagte/er hat sich wohl auch nicht verteidigt. Das Gericht spricht von unbestrittenem Vertrag.
Meine Meinung - Man hat auf so ein Urteil mit einer 3 Seiten langer Begründung und einen Haufen §§§§ hingearbeitet. Sonst würde das mit dem
Grundsatzurteil ja lächerlich wirken.
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So --- das ist meine Meinung über die Urteile.
Wo ihr die Urteile von der """DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH = DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH """" findet, ist ja klar.
Da könnt ihr Euch Eure eigene Meinung bilden.
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OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht
OPM erkennt an: Forderung für drive2u.de besteht nicht - Rechtsanwalt Thomas Meier
Zitat:
[/QUNegative Feststellungsklage hatte ErfolgDie OPM Media GmbH des Frank Drescher wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg in die Schranken gewiesen: die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sei zu Recht erfolgt, außerdem sei kein Vertrag bei drive2u.de zustande gekommen, hieß es noch in einem dreiseitigen ausführlichen Hinweis des Gerichts. Das Gericht bezog sich darin auch auf ein anderes Urteil des AG Charlottenburg 206 C 541/09 vom 26. Februar 2010 Daraufhin hat die OPM "den Schwanz eingezogen" und anerkannt, dass die Forderung nicht besteht. (Aktenzeichen 203 C 278/10, Urteil vom 18.11.2010)
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Widerrufsverfahren
Widerrufsverfahren gegen Deutsche Zentral Inkasso | Ohne | Meine Website
Die Präsidentin des Kammergerichts Berlin zeigte in einem Schreiben vom 07.10.2010 an, dass gegen die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH das Widerrrufsverfahren zur Registrierung des Inkassounternehmens laufe und vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein Klageverfahren anhängig sei.
10.06.2010 OPM Media GmbH verliert Prozess am AG Alzey 23 C 2/10.
OPM Media GmbH klagt und verliert Prozess am AG Alzey 23 C 2/10 am 10.06.2010
Die OPM Media GmbH hat keinen Anspruch auf 96,- Euro. Ein ggf. zunächst wirksam abgeschlossener Dienstvertrag ist aufgrund der Anfechtung seitens des Beklagten nichtig. Die OPM Media GmbH handelte nach Ansicht des Gerichts arglistig.
Was ich besonders makaber finde ,ist immer noch .,
Geschäftsführung der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH
Bernhard Soldwisch ein Zahlungsverweigerer?
Die Jagd nach der Million