LG Hamburg: Verbraucher erwartet keine Kostenpflicht bei Freeware

schnippewippe

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LG Hamburg: Verbraucher erwartet keine Kostenpflicht bei Freeware

Das LG Hamburg (327 O 634/09) hat sich mal wieder mit einer “Abo-Falle” beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Betreiber eines Freeware-Downloadportals, zu dem man kostenpflichtigen Zugang erwerben muss, deutlich auf entstehende Kosten hinweisen muss. Argument: Der durchschnittliche Verbraucher ist es gewohnt, im Internet derartige Angebote kostenlos zu finden und sich ggfs. auch zu registrieren vorher. Wer sich hier mit einer Kostenpflicht platziert, der muss das klar erkenntlich machen.

Geklagt wurde übrigens vom Dachverband der Verbraucherzentralen, die auf Unterlassung und Abmahnkosten klagten, da man in dem gesamten Verhalten eine Wettbewerbswidrigkeit erkannte. Eben dies bestätigte das Landgericht Hamburg..............weiter im link
 
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