Wer sich bei "poppen.de" anmeldet, bekommt keinen Ehegattenunterhalt mehr.

schnippewippe

New member
Hi-- das musste ich echt hier einstellen :D:D:D Was es alles so gibt.

OLG Oldenburg: Wer sich bei "poppen.de" anmeldet, bekommt keinen Ehegattenunterhalt mehr.


Auch wenn die Ehe schon auf der Kippe steht: So lange man noch zusammen lebt, sollte man sein Bedürfnis nach außerehelicher Abwechslung nicht auf einschlägigen Internet-Portalen publik machen - anderfalls riskiert man den Verlust seines Unterhaltsanspruch gegen den bei diesen Aktivitäten außen vorgelassenen Ehegatten.
In seinem Urteil vom 7. November 2009, Az.: 3 WF 209/09 = FamRZ 2010, 954 hatte es das Gericht mit einem Sachverhalt zu tun, bei dem eine Ehe wohl in den letzten Zügen lag. Zur Trennung war es aber noch nicht gekommen.
Die Ehefrau ging in dieser Situation im Internet auf die Suche nach Abwechslung und erstellte auf dem Portal "www.poppen.de" ein Profil. Darin sah das OLG "ein schwerwiegendes Fehlverhalten zu Lasten des Antragsgegners". .....................weiter im link
 
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