BGH: Eigenbedarfskündigung

De kleine Eisbeer

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BGH zu den Informationspflichten eines Vermieters bei Freiwerden einer vergleichbaren Wohnung nach Eigenbedarfskündigung.
Ein Vermieter darf Mieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigen. Wird jedoch während der Kündigungsfrist eine vergleichbare Wohnung im selben Haus frei, muss er diese Wohnung zunächst dem gekündigten Mieter anbieten, bevor er sie anderweitig vermietet.
* Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.10.2010 [Aktenzeichen: VIII ZR 78/10]
 
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