Hallo Allerseits
Leider muß ich zu oben genannten BGH-Urteil sagen , daß dieses nicht durchgesetzt wird . Entscheidend ist hierbei , WER die Reparaturen nach Auszug in Rechnung stellt . Auf dem Weg bis zur Entscheidungsfindung durch ein Gericht , sind so viele Behörden daran beteiligt , daß es unmöglich wird , sich auf einen ordnungsgemäßen "Verlauf" verlassen zu können ! Falschangaben , Prozessbetrug und geschmierte Gutachten sind da an der Tagesordnung !

Außerdem spielt es da eine ganz große Rolle , wenn der Vermieter aus den alten Bundesländern ist , und im Osten seine Kemenaten vermietet ! In einem solchen Falle ist der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 GG nicht existent