Bundesgericht/EDÖB: IP-Adressen sind Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes
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In einem kürzlichen Entscheid (schriftliche Begründung noch ausstehend) befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob IP-Adressen als Personendaten im Sinne des Datenschutzgesetzes gelten.
Zitat:
Gemäss der Medienmitteilung des Eidg. Datenschutzbeauftragten (EDÖB) sei das Bundesgericht der Argumentation des EDÖB praktisch vollumfänglich gefolgt. Laut dem Urteil des Bundesgerichts sind IP-Adressen eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Weiter erachtete es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dafür, so der Bundesgerichtsentscheid, fehle ein ausreichender Rechtfertigungsgrund.
Gemäss Bundesgericht verstiess damit das Geschäftsmodell einer privaten Aktiengesellschaft, dass darin besteht, im Auftrag von Urheberrechtsinhabern in Peer-to-Peer-Netzwerken nach dort illegal angebotenen urheberrechtlich geschützten Werken zu suchen, gegen das Datenschutzgesetz...............aus dem link.
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