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05.08.2010, 22:36
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#1 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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30.000,- EUR Streitwert für Cold-Calling
Streitwertbestimmung bei unzulässiger Telefonwerbung und fehlender Widerrufsbelehrung
Zitat:
Die Höhe des Streitwerts einer Unterlassungsklage ist an dem Interesse des Klägers an einer Unterbindung weiterer gleichartiger Verstöße zu bemessen. Bei unerbetener Telefonwerbung handelt es sich um einen massiven Angriff auf Verbraucherinteressen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Angerufenen und dessen Privatsphäre in nicht hinzunehmender Weise missachtet. Ein Streitwert in Höhe von 30.000 € ist hier angemessen. Bei einer nur im Detail fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist ein Streitwert von 7.500 € anzusetzen.
Kammergericht Berlin Beschluss vom 09.04.2010 Az.: 5 W 3/10..................aus dem link
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Geändert von schnippewippe (05.08.2010 um 22:47 Uhr)
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