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Zitat von schnippewippe
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Das OLG Frankfurt a.M. (6 U 33/09) hat bestätigt, dass bei einem Abo-Fallen-Betreiber eine Gewinnabschöpfung entsprechend §10 UWG vorgenommen werden kann.
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schade das man nicht vermeldet um wen es geht.
Ich vermute es betrifft die Schmidtlein OHG.
Ob da noch was zu holen ist????
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
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Update:>>
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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