schnippewippe
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Bestätigt: Gewinnabschöpfung bei Abo-Falle
13. Juli 2010 eingestellt von jens.ferner
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13. Juli 2010 eingestellt von jens.ferner
Damit es nicht verloren geht.Das OLG Frankfurt a.M. (6 U 33/09) hat bestätigt, dass bei einem Abo-Fallen-Betreiber eine Gewinnabschöpfung entsprechend §10 UWG vorgenommen werden kann. Das bedeutet, dass der Betreiber sich darauf einstellen darf, demnächst seinen Gewinn an den Bundeshaushalt abführen zu dürfen.
Die (bekannte) Masche, mit der Verbraucher in den Verträge gelockt wurden, zerlegt das OLG wie folgt:.............weiter im link
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