E-Plus darf Vertrag nicht einseitig per SMS ändern

schnippewippe

New member
E-Plus darf Vertrag nicht einseitig per SMS ändern

Eine einseitige Vertragsänderung per SMS durch den Mobilfunkanbieter E-Plus ist rechtswidrig und verletzt die Rechte der Kunden, so das LG Potsdam (Urt. v. 26.04.2010 - Az.: 2 O 328/09).

Der Anbieter E-Plus schrieb seinen Prepaid-Kunden per SMS an und wies auf bestimmte Änderungen des bestehenden Vertrages hin:

"Vertragsänderung. E-Plus führt zum 01.09.2009 für Prepaid-Karten, die mindestens zwei Monate nicht aktiv genutzt wurden, einen Mindestumsatz in Höhe von 1 Euro pro Monat ein. Sobald Sie diese Karte wieder aktiv nutzen - das heißt telefonieren oder SMS versenden -, entfällt der Mindestumsatz im nächsten Monat. Sie haben die Möglichkeit von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Richten Sie dieses Anliegen bitte schriftlich an… Andernfalls gilt die Vertragsänderung als angenommen."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hielt dies für wettbewerbswidrig und klagte.

Die Potsdamer Richter gaben den Verbraucherschützern Recht..................weiter im link
 
Oben