Zitat:
Zitat von schnippewippe
Das mit dem Zweiten Jahr bezahlen im Bericht,
könnte vielen Usern in anderen Bereichen von Abzocke helfen.
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Es gibt sogar Betroffene die
zweimal bezahlt haben und bei denen
nochmal Nachschlag gefordert wird.
Aber auch hier gilt immer noch das BGH Urteil
„Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme
eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung
(im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)", d
VIII. Zivilsenats (Urt. v. 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07).
Auch wenn (im Rechtsirrtum) zweimal gezahlt wurde, ist das kein konkludentes Forderungsanerkenntnis.