Urteil über Unbestellter Ware die in Rechnung gestellt wird.

schnippewippe

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Unaufgeforderter Versand von Ware an Verbraucher ist abmahnfähig!

(vgl. LG Hildesheim, Urt, v. 05.05.2010, Az.: 11 O 42/09).
Die unverlangte Zusendung von Ware an Endkunden mit anschließender Zahlungsaufforderung stelle eine wettbewerbswidrige und damit abmahnfähige Überrumpelung und Ausnutzung der Situation dar.

Achtung


Der Versand unbestellter Ware an Verbraucher mit anschließender Zahlungsaufforderung ist wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig. Dies wird sicherlich den meisten Shop-Betreibern einleuchten. Was viele jedoch nicht wissen: Die Lieferung von Ware an einen Verbraucher kann auch dann abmahnfähig sein, wenn der Verbraucher die Ware zwar bestellt, den Vertrag jedoch wirskam widerrufen hat! (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 17.06.2009, Az.: 9 U 120/09)..........................aus dem link
Das erinnert mich an unsere Testerseiten. :whistle:
 
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