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Alt 13.06.2010, 17:35   #1 (permalink)
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Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.720
Standard SMS-Weitergabe verletzt Fernmeldegeheimnis nicht

SMS-Weitergabe verletzt Fernmeldegeheimnis nicht

Wenn ich das richtig verstehe , könnten User hier die Nachricht von den bestimmten Betreibern doch einstellen. Oder sind das Betriebsgeheimnisse ? Ich glaube nicht
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Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank

Geändert von schnippewippe (13.06.2010 um 17:38 Uhr)
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2010, 20:13   #2 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
Standard AW: SMS-Weitergabe verletzt Fernmeldegeheimnis nicht

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen

Wenn ich das richtig verstehe , könnten User hier die Nachricht von den bestimmten Betreibern doch einstellen. Oder sind das Betriebsgeheimnisse ? Ich glaube nicht
Eine Antwort eines Providers oder Anbieter einer Seite fällt nicht unter das Betriebsgeheimnis.
Fällt eher unter das Recht am eigenen Wort und wenn man es extrem sieht,unter das Urheberrecht.
Das Briefgeheimnis bezieht sich auf geschlossene Briefe.
Eine eMail/Sms wird oft als Postkarte angesehen.
Also laut wikipedia.org/Briefgeheimnis fällt auch die Postkarte unter das Briefgeheimnis.
Zitat:
(...)
Als Brief im Sinne des Art. 10 GG ist dabei jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger zu verstehen. Neben Briefen im engeren Sinne, also verschlossenen Sendungen, fallen hierunter somit auch Postkarten.
(...)
Zitat Ende.

Aber!
Das Fernmeldegeheimnis (Neudeutsch Telekommunikationsgeheimnis) ist etwas ganz anderes als das Postgeheimnis.
Natürlich verletze ich das Fernmeldegeheimnis nicht wenn ich eine erhaltene SMS weitergebe.Ich habe habe ja die Datenübertragung nicht abgehört. Denn das regelt das Fernmeldegeheimnis.

Ps.
Wer Betriebsinternes unverschlüsselt per eMail/SMS verschickt ist schön dumm.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
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