Seit 11.06.2010 gilt das neue
Widerrufsrecht
Seit 11.06.2010 gilt in Deutschland ein neues Widerrufsrecht für alle Gewerbetreibenden, die im Internet Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Die Musterformulierung des Bundesjustizministeriums wurde in den Rang eines Gesetzes gehoben.
Für eBay-Händler gibt es ein kleines Problem wenn sie wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben.
Eine abgegebene Unterlassungserklärung wird nicht durch eine Rechtsänderung
unwirksam. Sie muss weiter beachtet werden.
Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung
schließt der Abgemahnte mit dem Abmahnenden einen
Vertrag."Verträge sind einzuhalten."
Es besteht die Möglichkeit der
ausserordentlichen Kündigung
Eine Kündigung der Unterlassungserklärung muss zeitnah, innerhalb einer angemessenen Frist nach Änderung der Rechtslage erfolgen.
Da das Thema zu komplex ist,hier
trustedshops.de/Neues-Widerrufsrecht ab 11.06.2010 musterformilierung,eBbay,ebayhändeler,onlineshop,p df ein bisschen Lesestoff.
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>>
Hier lesen
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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