Zurück   Echte-Abzocke.de > Abzocke Forum > Computer & Internet

Jetzt kostenlos registrieren. Mitglieder surfen ohne Werbung auf Echte-Abzocke.de!

Antwort

 

Themen-Optionen Ansicht
Alt 12.06.2010, 12:02   #1 (permalink)
Super-Moderator
 
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
Standard 11.06.10 Neues Widerrufsrecht

Seit 11.06.2010 gilt das neue Widerrufsrecht

Seit 11.06.2010 gilt in Deutschland ein neues Widerrufsrecht für alle Gewerbetreibenden, die im Internet Waren oder Dienstleistungen verkaufen. Die Musterformulierung des Bundesjustizministeriums wurde in den Rang eines Gesetzes gehoben.

Für eBay-Händler gibt es ein kleines Problem wenn sie wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgegeben haben.
Eine abgegebene Unterlassungserklärung wird nicht durch eine Rechtsänderung
unwirksam. Sie muss weiter beachtet werden.

Mit der Abgabe der Unterlassungserklärung
schließt der Abgemahnte mit dem Abmahnenden einen
Vertrag."Verträge sind einzuhalten."
Es besteht die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung
Eine Kündigung der Unterlassungserklärung muss zeitnah, innerhalb einer angemessenen Frist nach Änderung der Rechtslage erfolgen.

Da das Thema zu komplex ist,hier trustedshops.de/Neues-Widerrufsrecht ab 11.06.2010 musterformilierung,eBbay,ebayhändeler,onlineshop,p df ein bisschen Lesestoff.
__________________
.
Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
Wer "böse" Wörter benutzt....wird für 1 Woche gesperrt
Update:>> Hier lesen

.................
Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

....................
De kleine Eisbeer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.06.2010, 14:07   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
Standard Erste Abmahnung zu Widerrufsbelehrung

Gefunden über Jura-Blog


Erste Abmahnung zu Widerrufsbelehrung


Es hat ja nicht lange gedauert.

Zum 11.06.2010 tritt das Gesetz mit der neuen Widerrufsbelehrung in Kraft.

Zitat:
Zum 14.06.2010 läßt sich einer der ersten Anwälte eine Widerrufsbelehrung alt von einem angeblich Geschädigten ausdrucken und verschickt prompt seine Abmahnung.

Grund der Abmahnung: Die fehlende Benennung der §§ wegen der Informationspflichten. Das alles inhaltlich benannt wird, spielt ja keine Rolle.

Und damit hat natürlich der Verwender der alten Belehrung einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.

Aber damit ergibt sich doch eine spannende Frage: Wenn die §§ nicht genannt werden, führt das ja dazu, dass wegen fehlender Informationspflicht die Widerrufsfrist nicht gilt. Somit hat der Verbraucher ein unbeschränktes Rückgaberecht. Damit hat aber der Abgemahnte keinen Wettbewerbsvorteil mehr.................................aus dem link
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2010, 10:34   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
Standard Vorsicht bei unpräzise Angaben zur Lieferzeit

Abmahngefahr: Unpräzise Angaben zur Lieferzeit in Online-Shops sowie bei eBay & Co

Zitat:
Bereits im Jahr 2007 hat das KG Berlin (Beschluss vom 03.04.2007, Az: 5 W 73/07) entschieden, dass "ca."-Angaben zur Lieferzeit wettbewerbswidrig sind (z.B. "in der Regel 3-4 Tage nach Geldeingang", "Lieferzeit 5-6 Tage"). Dennoch finden sich in zahlreichen Angeboten noch derartige Lieferzeitangaben, welche immer wieder abgemahnt werden. Es hilft einem Abgemahnten dabei nicht, dass diese Ansicht (zu Recht) nicht von allen Gerichten geteilt wird (z.B,. OLG Bremen - 2 U 42/09). Nach herrschender Ansicht kann ein Abmahner nach dem Grundsatz des fliegenden Gerichtsstands bie Online-Angeboten wählen, bei welchem Gericht er gerichtliche Schritte einleitet.

Es stellt sich die Frage, ob es überhaupt erforderlich ist, eine Angabe zur Lieferzeit zu machen. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.04.2005 - I ZR 314/02) geht ein Durchschittsverbraucher davon aus, dass eine in einem Online-Angebot beworbene Ware sofort lieferbar ist, es sei denn, es wird gut sichtbar auf abweichende Lieferzeiten hingewiesen. Der Hinweis "Lieferzeit auf Anfrage " ist nach Ansicht des OLG Hamm allerdings wettbwerbswidrig (Urteil vom 17.03.2009 - Az. 4 U 167/08).

Tip: Um Risiken zu vermeiden empfiehlt sich die Angabe fester Lieferzeiten (z.B. "Lieferung 3 Werktage nach Zahlungseingang")..................aus dem link .
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2010, 17:23   #4 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
Standard Wenn der Onlinehändler Kauf auf Probe und Widerrufsrecht unzulässig vermengt

OLG Hamm: Wenn der Onlinehändler Kauf auf Probe und Widerrufsrecht unzulässig vermengt

OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 208/09
§§ 3; 4 Nr. 11; 5 UWG; § 312 c BGB

Zitat:
Das OLG Hamm hat entschieden, dass durch eine Widerrufsbelehrung durch die Voranstellung eines Kaufs auf Probe undeutlich werden kann, insbesondere, wenn beide Regelungen kommentarlos nebeneinander stehen. Für den Kunden werde so nicht deutlich genug, dass die in den beiden Regelungen genannten Lösungsfristen von jeweils 14 Tagen hintereinander geschaltet seien. Zum Volltext der Entscheidung:.............im link
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2010, 20:53   #5 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
Standard AW: 11.06.10 Neues Widerrufsrecht

Leute schaut euch mal die Widerrufbelehrung an wenn ihr eine Rechnung bekommt.
Widerrufsbelehrung

Zitat:
eine nicht mehr aktuelle Widerrufsbelehrung? Unkenntnis? Wohl kaum. Mangelnde Motivation die Website zu aktualisieren? Vielleicht wurde das einfach übersehen? Der Fehler wiederholt sich auch in der AGB. Die Konsequenz? Eine praktisch lebenslanges Widerrufsrecht.

§ 355 Abs. 4 BGB regelt, dass Widerrufsrecht spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt. Die Einschränkung steht im zweiten Satz:

“Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des § 360 Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist [...]“

Der Verbraucher wird in dem Fall zwar Belehrt, jedoch falsch.
Also schaut sie euch auf Fehler an.
__________________
Vorsicht sonst droht Sperrung
Damit es nicht im Thread untergeht und keiner sagen kann er hat es nicht gewusst!
***********
“Brieffreundschaft mit einem Abzocker”

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html

Musterbrief für die Bank
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
11.06.2010, abmahnung, bundesjustizministerium, dienstleistung, fristen, gesetz, gewerbetreibender, kündigung, neues widerrufsrecht, onlinehandel, rechtsänderung, unterlassungserklärung, warenleistung, widerrufsbelehrung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Wichtig: Nach Rechtsberatungsgesetz darf nur ein zugelassener Rechtsanwalt eine Rechtsberatung
im Einzelfall durchführen. Diskutiert daher bitte nur allgemeine Rechtsfragen in unserem Forum.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, vBulletin Solutions, Inc.

Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2