Vorsicht ebay Händler bitte lesen.

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Vorsicht Falle: Neues Widerrufsrecht und alte Unterlassungserklärungen

Onlineshopbetreiber und eBay Händler: Abmahnung droht!
Gefährdet sind insbesondere Händler, Dienstleister und Shopbetreiber, die in den vergangenen Jahren wegen einer fehlerhaften Widerrufs- oder Rückgabebelehrung abgemahnt wurden und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Hier darf die Widerrufsbelehrung nicht einfach geändert werden. Gleiches gilt auch für ergangene einstweilige Verfügungen........................mehr darüber im link
 

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Abmahn-Unwesen - gegen Online-Händler

Abmahn-Unwesen - gegen Online-Händler

Wer seinen Keller aufräumt und alles noch brauchbare bei Ebay verhökert, bewegt sich auf einem schmalen Grat: Die Grenze zwischen Hobbyhandel und Gewerbetätigkeit ist diffus definiert - ein gefundenes Fressen für Abmahnhaie. Aktuelle Gesetzänderungen lassen eine neue Welle befürchten.

Karlsruhe - Mit dem Internet ohne Mühen reich werden: Das wollen vor allem Abmahnhaie, die Online-Händler wegen kleinster Rechtsfehler auf deren Shop-Seiten systematisch und massenhaft abmahnen. Daran ändert auch das ab Freitag gültige neue Widerrufs- und Rückgaberecht nur wenig. Zudem haben die Abmahner auf dem Online-Marktplatz Ebay längst eine neue Opfergruppe entdeckt, die sie erbarmungslos melken: Ahnungslose Hobby-Händler, die wegen vieler Verkäufe juristisch bereits als gewerbliche Händler gelten und deshalb eine Widerrufsbelehrung zu ihren Angeboten angeben müssen.............mehr im link
 

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Abmahnhaie lauern auf zu fleißige Hobby-Händler

Abmahnhaie lauern auf zu fleißige Hobby-Händler

Mit dem Internet ohne Mühen reich werden: Das wollen vor allem Abmahnhaie, die Online-Händler wegen kleinster Rechtsfehler auf deren Shop-Seiten systematisch und massenhaft abmahnen. Daran ändert auch das ab Freitag gültige neue Widerrufs- und Rückgaberecht nur wenig. Zudem haben die Abmahner auf dem Online-Marktplatz Ebay längst eine neue Opfergruppe entdeckt, die sie erbarmungslos melken: Ahnungslose Hobby-Händler, die wegen vieler Verkäufe juristisch bereits als gewerbliche Händler gelten und deshalb eine Widerrufsbelehrung zu ihren Angeboten angeben müssen.........mehr im link
 

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eBay-Abzocker verkaufen leere iPhone-Verpackung

eBay-Abzocker verkaufen leere iPhone-Verpackung

Immer wieder versuchen Betrüger eBay-Käufer mit einem alten Trick zu narren: Lediglich die Verpackung wird zum Kauf angeboten. Geschickt formulierte Angebotsbeschreibungen täuschen beim schnellen lesen über diesen Umstand hinweg. Aktuell zielen die Abzocker auf iPhone-Fans - und das mit Erfolg. In Dutzenden Auktionen werden iPhone-Leerverpackungen angeboten, die unaufmerksame Kauf-Interessierte für mehrere Hundert Euro ersteigen wollen.

Verkäufer verstecken Hinweis auf leere Verpackung

Die trickreichen Verkäufer verstecken den Hinweis, dass nur eine leere Verpackung verkauft wird, meist weit unten im Kleingedruckten der Artikelbeschreibung oder verschleiern die Tatsache mit Formulierungen wie: "Ich verkaufe hier eine Apple iPhone 3GS 32GB Originalverpackung mit Anleitungen." Der flüchtige Leser gewinnt hier den Eindruck, dass er das Apple-Handy mit Packung und Anleitung bekommt.

eBay sieht Verantwortung beim Käufer

eBay kennt zwar das Problem, sieht aber den Käufer in der Verantwortung. eBay-Sprecher Jürgen Gangloy sagte gegenüber Pressetext: "Gerade bei begehrten Gütern wie iPhone oder iPads, die mitunter bei uns noch gar nicht im Verkauf zu finden sind, raten wir zu erhöhter Vorsicht." Seien in einer Artikelbeschreibung deutliche Hinweise zu finden, dass nur die Verpackung verkauft werde, läge keine arglistige Täuschung vor. Gerichtsprozesse in diesen Fällen gehen unterschiedlich aus. Mancher Richter urteilte zu Gunsten des Käufers und stellte Irreführung oder arglistige Täuschung fest. Andere Richter hingegen entschieden, dass der Käufer selbst schuld sei, denn eBay weise deutlich genug darauf hin, die Artikelbeschreibung sorgfältig zu lesen.........................aus dem link
 

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Wer das neue Apple iPhone bei Ebay verkaufen -bitte lesen

EBAY: Sie wollen das neue Apple iPhone ab dem 24.06.2010 bei eBay verkaufen? Aber nur in homöopathischer Dosis!

Kuriose Vorgaben hält der US-amerikanische eBay-Konzern seit dem 22.06.2010 für handelnde Mitglieder parat, die das neue, ab dem 24.06.2010 in den USA verfügbare Apple iPhone 4 über die Plattform verkaufen wollen. Die Vorgaben sind natürlich ausschließlich “in place to help meet buyer demand for this highly-anticipated device, while also promoting eBay sellers who deliver excellent customer service.” Recht rigide dürfen von Apple selbst autorisierte Händler eine unbeschränkte Anzahl von iPhones verkaufen, während Verkäufer mit Top-Bewertungen (sog. eBay Top-rated sellers) bis zu 8 iPhones pro Woche verkaufen dürfen. Händler, die eine Verkaufshistorie (”history of selling” - was auch immer das nach Auffassung von eBay sein mag) in der Kategroie Handies & PDAs haben, dürfen ebenfalls bis zu 8 iPhones pro Woche verkaufen. Alle anderen Händler dürfen bis zu 4 iPhones die Woche anbieten. Was wir davon halten? Wir erröten ob dieser Großzügigkeit in Demut und Dankbarkeit. Ave, imperator! Ob Apple diese Richtlinie beeinflusst hat? Ganz sicher nicht......................aus dem link
 

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Digitale Schutzgelderpressung bei eBay & Co vom 04.06.2010 | Andreas Lerg Schutzge

Ist zwar schon vom 6. Juni aber ich finde den Bericht doch interessant.

Digitale Schutzgelderpressung bei eBay & Co



Schutzgelderpressung ist die neueste Masche der Cyber-Mafia. Händler auf Plattformen wie eBay werden erpresst, indem die Hacker drohen, das Bewertungsprofil mit einer Flut negativer Bewertungen zu ruinieren. Möglicht wird das durch den Einsatz immer raffinierterer Botnetze, die mittlerweile sogar mühelos Schutzmechanismen gegen die Waffen der Hacker überwinden können.........................weiter im link
 

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Abmahnungen von Jürgen Theißen

Jürgen Theißen aus Wasserberg (ebay-Mitgliedsname: mc-string) lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen

Herr Theißen handelt auf eBay unter dem Mitgliedsnamen “mc-string” und ist tätig im Vertrieb von Unterwäsche und Dessous.
Gerügt werden fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung des Abgemahnten.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von Herrn Theißen vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafengefahr!) führen kann.

Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten...................mehr im link
 

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Neuerungen für gewerbliche eBay-Händler ab September 2010

Neuerungen für gewerbliche eBay-Händler ab September 2010

Was im link zu finden ist
Die neue eBay-Angebotsanalyse
– Standardisierte Lieferinformationen
– Eine verbesserte Vollversion des Assistenten zum gebündelten Bearbeiten von Angeboten
– Mehr Komfort im Kommunikationsablauf

Eine Übersicht mit weiterführenden Informationen sowie eine detaillierte Verkäufer-Checkliste sind unter eBay Deutschland - Verkäufer-News für September 2010: Neue Tools: Einfacher und schneller verkaufen zu finden.
 

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Landgericht Bochum verurteilt eBay-Abmahner

Landgericht Bochum verurteilt eBay-Abmahner

Massenweise eBay-Händler abzumahnen ist keine gute Geschäftsidee, wie jetzt zwei Gerichtsurteile aus Bochum und Hagen belegen. Ein Anwalt und ein Notar hatten massenhaft eBay-Händler abgemahnt und sich an den fälligen Gebühren bereichert. Den Gewinn sollen sich die beiden Juristen mit einem Pärchen geteilt haben, das zum Schein als Kläger für die Abmahnungen aufgetreten war. Nun droht den beiden Verurteilten das berufliche Aus....................weiter im link
 

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Thomas Baczewski Abmahnungen wegen angeblicher Verletzungen des Wettbewerbsrechts a

Thomas Baczewski lässt angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht hinsichtlich der Widerrufsbelehrung abmahnen
Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten überdies nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand benötigt.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Herrn Baczewski zu informieren.

Seriös + kompetent: Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!..............aus dem link
 

Keith

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Fristen sollte man wirklich nie verstreichen lassen und wer sich nicht sicher ist, was zu tun ist, kann auch einfach den Konsumentenschutz fragen, da bekommt man auch immer gute Auskünfte.
 

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Abmahnungen von Herr Jan-Christoph Rohde

Herr Jan-Christoph Rohde lässt Abmahnungen mit der Begründung angeblicher Wettbewerbsverstöße aussprechen
Laut aktuellen Informationen unserer Vertragsanwälte lässt Herr Jan-Christoph Rohde aus Uetze, Betreiber des Second-Hand Textilhandels JCR Textil, gerade Abmahnungen wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße aussprechen. Diese sollen auf der Online-Handelsplattform eBay stattgefunden haben. Zwei Vergehen werden gerügt: zum einen das angeblich fehlende Impressum, zum anderen die offenbar nicht vorhandene Widerrufsbelehrung.

Abmahnende Kanzleien gehen meist nach dem gleichen Muster vor: Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

Wir raten Betroffenen, eine von dem Gegnervertreter formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann. Oft entsteht nämlich die Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe.

Darüber hinaus sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend horrende Kosten die Folge sein können.....weiter im link
 

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Betrüger gehen mit geklauten Passwörtern bei Ebay auf Einkaufstour.

Betrüger gehen mit geklauten Passwörtern bei Ebay auf Einkaufstour.

Eigentlich ist Rainer Meier (Name von der Redaktion geändert) ein vorsichtiger Surfer und hält sein Anti-Virus-Programm immer auf dem neuesten Stand. Doch als er an diesem Morgen seine E-Mails checkte, wurde er blass: Ebay gratulierte ihm zum Erfolg bei drei Online-Auktionen. Meier sollte ein iPhone für 1000 Euro, Gold für 1300 Euro und eine Armbanduhr für 5300 Euro ersteigert haben. Rund 8000 Eu*ro für Dinge, auf die er keinen Wert legte.........

Doch wie kann man sich schützen? Der Sicherheitsexperte der Computerzeitschrift „c’t“, Daniel Bachfeld, gibt folgende Tipps:.......

..........Tipps bietet auch die Internetseite


Willkommen bei falle-internet.de Aufklärung über Gefahren im Internet
Was tun, wenn es passiert?

Betroffene sollten sofort Ebay benachrichtigen und Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wichtig: umgehend alle Passwörter ersetzen.

Formal besteht ein Kaufvertrag. Daher sollte man dem Kauf schriftlich beim Verkäufer widersprechen, rät Alexandra Kunze von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dabei sollte man auch unter Verweis auf § 241a BGB darauf hinweisen, dass unverlangt zugeschickte Ware nicht bezahlt werden müsse..........................

weiter im link
 

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Widerrufsbelehrung auf einer Webseite genügt nicht.

Widerrufsbelehrung auf einer Webseite genügt nicht.

BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 66/08
§§ 312c, 355, 126b BGB

Der BGH hat in diesem Urteil, welches noch zur alten Rechtslage der Widerrufsbelehrung vor dem 11.06.2010 erging, entschieden, dass die Angabe einer Widerrufsbelehrung auf einer Webseite - auch wenn der Nutzer sie speichern und ausdrucken kann - den Anforderungen des Gesetzes bezüglich der “zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise” nicht genügt. Auch der bei eBay nach Vertragsschluss mögliche Abruf dieser Informationen sei nicht ausreichend. Diese Frage war für die Länge der Widerrufsfrist von Bedeutung. Wurde die Widerrufsbelehrung nämlich erst nach Vertragsschluss dem Verbraucher in Textform (z.B. Fax, E-Mail) übersandt - wie dies bei eBay regelmäßig der Fall war - betrug die Widerrufsfrist einen Monat. Diese Rechtslage wurde durch die Gesetzesänderung vom 11.06.2010 zwar insoweit entschärft, als dass eine Übersendung auch unverzüglich nach Vertragsschluss zur Anwendung der 2-Wochen-Frist durch den Händler ausreicht. Jedoch kann sich nunmehr möglicherweise eine Problematik zur Interpretation von “unverzüglich” entwickeln. Urteile zu dieser Frage liegen uns bislang jedoch nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:..............................aus dem link
 

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Aktuelles rund um Werbung und Wettbewerbsrecht

Aktuelles rund um Werbung und Wettbewerbsrecht

In aller Kürze ausgewählte Entscheidungen, die man beachten sollte wenn man im Internet als Unternehmer verkaufen möchte:
1. Der BGH (I ZR 99/08) hat klar gestellt, dass Preise inkl. USt. anzugeben sind. Wer meint, das nicht zu müssen, weil man nur an Unternehmer verkauft, der muss Kontrollmechanismen einsetzen, damit auch wirklich nur an Unternehmer verkauft wird.
2. Das Landgericht Bochum (I ZR 99/08) hat festgestellt, dass die Werbung mit “24 Monaten Garantie” bei Online-Verkäufen wettbewerbswidrig sein soll. Leider wurden die Gründe nicht veröffentlicht, so dass man rätseln darf wo das Problem liegt – ich vermute, die gesetzliche Gewährleistung wurde als eben solche Garantie untergemogelt (analog der Rechtsprechung zur “Werbung mit Selbstverständlichkeiten”).
3. Beim OLG Jena (2 U 88/10) wurde festgestellt, dass ein voreingestellter Newsletterbezug (den man abwählen kann) bei einem Bestellformular im Internet wettbewerbswidrig ist und somit einen Unterlassungsanspruch nach sich zieht................weiter im link
 

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Abmahngefahr Widerrufsbelehrung – Heute: “Nur für Verbraucher

Abmahngefahr Widerrufsbelehrung – Heute: “Nur für Verbraucher

Immer wieder was neues zum Thema Widerrufsbelehrung, heute: Die Frage, wie man den Widerruf in geeigneter Formulierung (wie gesetzlich im Grundsatz Vorgesehen) nur auf Verbraucher begrenzt. Im Regelfall wird dazu einleitend ein Satz in der Art “Widerrufsrecht für Verbraucher” als Überschrift gewählt. Dass dies tückisch sein kann, zeigen zwei aktuelle Urteile...........mehr darüber im link
Hier noch was.
LG Kiel: „Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind. …“ ist wettbewerbswidrig!
http://www.hb-law.de/alle-beiträge/...inne-von-s-13-bgb-sind--ist-wettbewerbswidrig
 
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Herr Stefan Hegelein lässt Abmahnungen aussprechen

Herr Stefan Hegelein lässt Abmahnungen aussprechen wegen angeblicher Fehler in Widerrufsbelehrung auf eBay

Sind Sie betroffen, so fordert man von Ihnen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrags. Der Gegenstandswert liegt bei 7.500 €.

Unsere Juristen empfehlen, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe!) führen kann.
Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie nicht ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend sehr empfindliche Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.................................aus dem link
UND

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer im Wettbewerbsrecht erfahrenen Anwälte bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen im Auftrag des Herrn Stefan Hegelein zu informieren.


Noch eine andere Sache

Was war geschehen?

Ein Mobilfunkanbieter verwendete im Rahmen der Widerrufsbelehrung nachfolgende Formulierung: "Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind." Die Formulierung erregte die Aufmerksamkeit eines nach § 4 UKlaG qualifizierte Wettbewerbsvereins, der den Mobilfunkanbieter auf Unterlassung in Anspruch nahm.

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Kiel (LG) Kiel entschied in seinem Urteil vom 09.07.2010 (Az.: 14 O 22/10), dass in der Formulierung eine Irreführung von Verbrauchern über die ihnen zustehenden Rechte liegt. Es entstünde nämlich der Eindruck, Verbraucher müssten zunächst selbst überprüfen, ob sie Verbraucher im Sinne der genannten Norm seien. Dies sei aber gerade nicht der Fall......................mehr im link
 
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Wieder Herr Thomas Baczewsk

Herr Thomas Baczewski lässt Wettbewerber bei eBay abmahnen

Bitte es hier nicht als Werbung sondern als Hilfe verstehen. ;)
In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf freie Entscheidung zu geben, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch Rechtsanwalt Tawil im Auftrag des Herrn Thomas Baczewski zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!
 
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