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08.06.2010, 11:12
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#1 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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Vorsicht ebay Händler bitte lesen.
Vorsicht Falle: Neues Widerrufsrecht und alte Unterlassungserklärungen
Onlineshopbetreiber und eBay Händler: Abmahnung droht!
Zitat:
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Gefährdet sind insbesondere Händler, Dienstleister und Shopbetreiber, die in den vergangenen Jahren wegen einer fehlerhaften Widerrufs- oder Rückgabebelehrung abgemahnt wurden und daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben haben. Hier darf die Widerrufsbelehrung nicht einfach geändert werden. Gleiches gilt auch für ergangene einstweilige Verfügungen........................mehr darüber im link
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10.06.2010, 22:53
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#2 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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Abmahn-Unwesen - gegen Online-Händler
Abmahn-Unwesen - gegen Online-Händler
Zitat:
Wer seinen Keller aufräumt und alles noch brauchbare bei Ebay verhökert, bewegt sich auf einem schmalen Grat: Die Grenze zwischen Hobbyhandel und Gewerbetätigkeit ist diffus definiert - ein gefundenes Fressen für Abmahnhaie. Aktuelle Gesetzänderungen lassen eine neue Welle befürchten.
Karlsruhe - Mit dem Internet ohne Mühen reich werden: Das wollen vor allem Abmahnhaie, die Online-Händler wegen kleinster Rechtsfehler auf deren Shop-Seiten systematisch und massenhaft abmahnen. Daran ändert auch das ab Freitag gültige neue Widerrufs- und Rückgaberecht nur wenig. Zudem haben die Abmahner auf dem Online-Marktplatz Ebay längst eine neue Opfergruppe entdeckt, die sie erbarmungslos melken: Ahnungslose Hobby-Händler, die wegen vieler Verkäufe juristisch bereits als gewerbliche Händler gelten und deshalb eine Widerrufsbelehrung zu ihren Angeboten angeben müssen.............mehr im link
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12.06.2010, 09:45
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#3 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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Abmahnhaie lauern auf zu fleißige Hobby-Händler
Abmahnhaie lauern auf zu fleißige Hobby-Händler
Zitat:
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Mit dem Internet ohne Mühen reich werden: Das wollen vor allem Abmahnhaie, die Online-Händler wegen kleinster Rechtsfehler auf deren Shop-Seiten systematisch und massenhaft abmahnen. Daran ändert auch das ab Freitag gültige neue Widerrufs- und Rückgaberecht nur wenig. Zudem haben die Abmahner auf dem Online-Marktplatz Ebay längst eine neue Opfergruppe entdeckt, die sie erbarmungslos melken: Ahnungslose Hobby-Händler, die wegen vieler Verkäufe juristisch bereits als gewerbliche Händler gelten und deshalb eine Widerrufsbelehrung zu ihren Angeboten angeben müssen.........mehr im link
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24.06.2010, 12:09
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#4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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eBay-Abzocker verkaufen leere iPhone-Verpackung
eBay-Abzocker verkaufen leere iPhone-Verpackung
Zitat:
Immer wieder versuchen Betrüger eBay-Käufer mit einem alten Trick zu narren: Lediglich die Verpackung wird zum Kauf angeboten. Geschickt formulierte Angebotsbeschreibungen täuschen beim schnellen lesen über diesen Umstand hinweg. Aktuell zielen die Abzocker auf iPhone-Fans - und das mit Erfolg. In Dutzenden Auktionen werden iPhone-Leerverpackungen angeboten, die unaufmerksame Kauf-Interessierte für mehrere Hundert Euro ersteigen wollen.
Verkäufer verstecken Hinweis auf leere Verpackung
Die trickreichen Verkäufer verstecken den Hinweis, dass nur eine leere Verpackung verkauft wird, meist weit unten im Kleingedruckten der Artikelbeschreibung oder verschleiern die Tatsache mit Formulierungen wie: "Ich verkaufe hier eine Apple iPhone 3GS 32GB Originalverpackung mit Anleitungen." Der flüchtige Leser gewinnt hier den Eindruck, dass er das Apple-Handy mit Packung und Anleitung bekommt.
eBay sieht Verantwortung beim Käufer
eBay kennt zwar das Problem, sieht aber den Käufer in der Verantwortung. eBay-Sprecher Jürgen Gangloy sagte gegenüber Pressetext: "Gerade bei begehrten Gütern wie iPhone oder iPads, die mitunter bei uns noch gar nicht im Verkauf zu finden sind, raten wir zu erhöhter Vorsicht." Seien in einer Artikelbeschreibung deutliche Hinweise zu finden, dass nur die Verpackung verkauft werde, läge keine arglistige Täuschung vor. Gerichtsprozesse in diesen Fällen gehen unterschiedlich aus. Mancher Richter urteilte zu Gunsten des Käufers und stellte Irreführung oder arglistige Täuschung fest. Andere Richter hingegen entschieden, dass der Käufer selbst schuld sei, denn eBay weise deutlich genug darauf hin, die Artikelbeschreibung sorgfältig zu lesen.........................aus dem link
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24.06.2010, 12:21
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#5 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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Wer das neue Apple iPhone bei Ebay verkaufen -bitte lesen
EBAY: Sie wollen das neue Apple iPhone ab dem 24.06.2010 bei eBay verkaufen? Aber nur in homöopathischer Dosis!
Zitat:
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Kuriose Vorgaben hält der US-amerikanische eBay-Konzern seit dem 22.06.2010 für handelnde Mitglieder parat, die das neue, ab dem 24.06.2010 in den USA verfügbare Apple iPhone 4 über die Plattform verkaufen wollen. Die Vorgaben sind natürlich ausschließlich “in place to help meet buyer demand for this highly-anticipated device, while also promoting eBay sellers who deliver excellent customer service.” Recht rigide dürfen von Apple selbst autorisierte Händler eine unbeschränkte Anzahl von iPhones verkaufen, während Verkäufer mit Top-Bewertungen (sog. eBay Top-rated sellers) bis zu 8 iPhones pro Woche verkaufen dürfen. Händler, die eine Verkaufshistorie (”history of selling” - was auch immer das nach Auffassung von eBay sein mag) in der Kategroie Handies & PDAs haben, dürfen ebenfalls bis zu 8 iPhones pro Woche verkaufen. Alle anderen Händler dürfen bis zu 4 iPhones die Woche anbieten. Was wir davon halten? Wir erröten ob dieser Großzügigkeit in Demut und Dankbarkeit. Ave, imperator! Ob Apple diese Richtlinie beeinflusst hat? Ganz sicher nicht......................aus dem link
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24.06.2010, 13:34
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#6 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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Digitale Schutzgelderpressung bei eBay & Co vom 04.06.2010 | Andreas Lerg Schutzge
Ist zwar schon vom 6. Juni aber ich finde den Bericht doch interessant.
Digitale Schutzgelderpressung bei eBay & Co
Zitat:
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Schutzgelderpressung ist die neueste Masche der Cyber-Mafia. Händler auf Plattformen wie eBay werden erpresst, indem die Hacker drohen, das Bewertungsprofil mit einer Flut negativer Bewertungen zu ruinieren. Möglicht wird das durch den Einsatz immer raffinierterer Botnetze, die mittlerweile sogar mühelos Schutzmechanismen gegen die Waffen der Hacker überwinden können.........................weiter im link
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13.07.2010, 23:46
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#7 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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Abmahnungen von Jürgen Theißen
Jürgen Theißen aus Wasserberg (ebay-Mitgliedsname: mc-string) lässt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen
Zitat:
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Herr Theißen handelt auf eBay unter dem Mitgliedsnamen “mc-string” und ist tätig im Vertrieb von Unterwäsche und Dessous.
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Zitat:
Gerügt werden fehlerhafte Angaben in der Widerrufsbelehrung des Abgemahnten.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten.
Unsere Vertragsanwälte empfehlen, die von Herrn Theißen vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu ganz erheblichen Nachteilen (insbesondere: erhöhte Vertragsstrafengefahr!) führen kann.
Andererseits sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten...................mehr im link
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14.07.2010, 11:45
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#8 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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Neuerungen für gewerbliche eBay-Händler ab September 2010
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14.07.2010, 12:02
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#9 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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Folgen der vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion
Da es ja leider doch einige Ebay- Verkäufer so machen , stelle ich den Bericht hier mit ein.
Folgen der vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion
Leute das kann teuer werden.
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20.07.2010, 14:37
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#10 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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Landgericht Bochum verurteilt eBay-Abmahner
Landgericht Bochum verurteilt eBay-Abmahner
Zitat:
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Massenweise eBay-Händler abzumahnen ist keine gute Geschäftsidee, wie jetzt zwei Gerichtsurteile aus Bochum und Hagen belegen. Ein Anwalt und ein Notar hatten massenhaft eBay-Händler abgemahnt und sich an den fälligen Gebühren bereichert. Den Gewinn sollen sich die beiden Juristen mit einem Pärchen geteilt haben, das zum Schein als Kläger für die Abmahnungen aufgetreten war. Nun droht den beiden Verurteilten das berufliche Aus....................weiter im link
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